Germersheim und Landkreis Germersheim

Landtagswahl: Landeswahlleiter lehnt reine Briefwahl ab – Seefeldt, Brechtel und Hirsch weisen auf Briefwahl hin

Für die in sechs Wochen stattfindende Landtagswahl wird es keine reine Briefwahl geben. Der Landeswahlleiter hat die für die jeweiligen Wahlkreise gestellten Prüfanträge der Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr. Fritz Brechtel (GER) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch für die Wahlkreise 49 (Südliche Weinstraße), 50 (Landau), 51 (Germersheim) und 52 (Wörth) abgelehnt.

„Für eine reine Briefwahl bestehen hohe verfassungsrechtliche Hürden. Das hat der Landeswahlleiter in seinem Schreiben ausgeführt“, so die Verwaltungschefs. Die aktuelle Pandemie-Lage und die bis dahin hoffentlich weiter sinkenden Zahlen rechterfertigten nicht, eine Wahl im Wahlbüro auszuschließen.

Die Bürgermeister und Ortsvorsteher hatten die Verwaltungschefs gebeten, die Möglichkeit einer ausschließlichen Briefwahl prüfen zu lassen. Hintergrund war insbesondere die Ansteckungsgefahr für Wählerinnen und Wähler, vor allem aber für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Zudem sei es in der derzeitigen Pandemielage nicht einfach, genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu finden. „Wie werden die Entwicklung der Infektionslage jedoch beobachten und gegebenfalls nochmals reagieren“, sagen die Kommunalchefs zu.

Seefeldt, Brechtel und Hirsch weisen die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Pandemiebekämpfung. Mit einer Briefwahl können die Bürgerinnen und Bürger sich selbst und andere, wie auch die Helferinnen und Helfer in den Wahllokalen, schützen und zudem noch Wartezeiten vermeiden.“ Die Hygieneauflagen schreiben vor, dass sich nur eine begrenzte Personenzahl in den Wahllokalen aufhalten darf. So könnte es also auch zu vermehrten Wartezeiten kommen.  

Ab sofort können die Briefwahlunterlagen bei den jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen beantragt werden. Dies ist auch dann möglich, wenn noch keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
06.02.2020

Starke Frauen – was stärkt Frauen?

Veranstaltungsreihe zum Internationalen Frauentag im Landkreis Germersheim

„Optimismus, Zusammenhalt und Unterstützung, Frauen für und mit Frauen – das ist es, was die Veranstaltungsreihe zum internationalen Frauentag vermitteln soll. Ich denke, es ist für alle was dabei und Frauen und Mädchen werden diese Angebote annehmen und schätzen“, fasst Lisa-Marie Trog, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Germersheim, zusammen. Sie hat eine Reihe an Veranstaltungen organisiert, die anlässlich des Internationalen Frauentags (8. März) über mehrere Wochen hinweg verteilt stattfinden. „Das ist eine Premiere“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich hoffe, dass uns Corona nicht zu sehr einen Strich durch die Rechnung macht. Denn das Angebot ist vielfältig und mit viel Engagement zusammengestellt. Allen Interessierten und Teilnehmenden wünsche ich schon heute gute Erfahrungen und ein gutes Miteinander.“

Unterstützung bei den kulturellen, abwechslungsreichen und informativen Veranstaltungen hat die Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Germersheim durch einige Kooperationspartnern*innen, bspw. dem Deutschen Frauenring, der Kreisvolkshochschule und den Gleichstellungsbeauftragten aus SÜW, Landau und der Stadt Germersheim.

„Die Veranstaltungen sollen das Selbstbewusstsein der Frauen stärken, aber auch darauf aufmerksam machen, welche starke Rolle sie in der Gesellschaft spielen. Denn Ungleichheit bzw. Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern ist in vielen Bereichen immer noch Teil der Realität“, so Trog. Von Natur, Geschichte, Ehrenamt bis Handwerk und Psychologie bieten die Veranstaltungen eine gute Abwechslung.

Die erste Veranstaltung startet am Donnerstag, 4. März 2021, 18 bis 19.30 Uhr. Es ist ein interaktiver Online-Workshop mit dem Titel „Wer braucht Feminismus“ und ersetzt die gleichnamige Ausstellung, die in Speyer geplant und corona-bedingt ausgefallen war.

Dann geht es vom 7. März bis 26. Juni weiter. Die elf Veranstaltungen umfassen Yogakurse, Fachvorträge zum Thema Feminismus oder Resilienz, bieten neben geschichtlichen Informationen, wie bei der Hebammenführung oder der Fahrt auf dem Römerschiff, auch musikalische Besonderheiten bei einem Orgelkonzert oder dem Autor*innen und Musiker*innen-Abend. Aktiv werden heißt es in den beiden Veranstaltungen „Vom Klumpen bis zum gebrannten Stück“ und beim Besuch im Lehrbienenstand in Büchelberg. Aufmerksam auf das Ehrenamt macht die Veranstaltung „25 Jahre Deutscher Frauenring“.

Landrat Brechtel dankt der Gleichstellungsbeauftragten, Lisa-Marie Trog, und ihren Kooperationspartner*innen für die schnelle Realisierung der Reihe und wünscht den Organisatorinnen, dass die „Angebote gut besucht sind und dem Thema damit die notwendige Beachtung geschenkt wird.“

Den Veranstaltungs-Flyer sowie mögliche Programmänderungen und Alternativveranstaltungen finden Interessierte auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de/gleichstellung.

Oder lesen sie den Flyer hier als pdf:

Kreisverwaltung Germersheim
06.02.2021

Schulbuchausleihe im Schuljahr 2021/2022: Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit endet am 15. März 2021

Noch bis zum 15. März 2021 können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2021/2022 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium) gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin.

Die Anträge müssen fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen bei den Schulsekretariaten oder direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim eingegangen sein.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.

Kreisverwaltung Germersheim
06.02.2021

Landtagswahl: Landräte und OB weisen auf die Möglichkeit der Briefwahl hin – Prüfanträge an Landeswahlleiter gestellt

Die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) sowie Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch weisen die Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit einer Briefwahl hin.
Foto: Stadt Landau

In sechs Wochen findet die Landtagswahl statt und auch wenn die Fallzahlen langsam sinken, so gibt das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen noch keinen Grund zum Aufatmen: Deshalb weisen die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW),
Dr. Fritz Brechtel (GER) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch die Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit einer Briefwahl hin. Im Einvernehmen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern haben sie darüber hinaus Prüfanträge beim Landeswahlleiter gestellt, der beurteilen soll, ob die Landtagswahl in den Wahlkreisen 49 (Südliche Weinstraße), 50 (Landau), 51 (Germersheim) und 52 (Wörth) verfassungsrechtlich als reine Briefwahlen durchgeführt werden könnten.

Die Kreischefs und der Stadtchef, die zugleich Kreiswahlleiter für die jeweiligen Wahlkreise sind, betonen: „Die Kreisspitzen und die Stadtspitze sowie alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Verbandsgemeinden und Städte sowie die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in der Stadt Landau haben sich dafür ausgesprochen, die Möglichkeit einer reinen Briefwahl prüfen zu lassen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst wenige Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes haben. Wir können nicht in die Glaskugel schauen und auch wenn der Inzidenzwert keine Rolle bei der Bewertung der Coronalage am Wahltag spielen soll, ist es doch unwahrscheinlich, dass bei der in den Wahlkreisen vorherrschenden epidemiologischen Lage in rund sechs Wochen ein Inzidenzwert vorliegt, der unter 50 liegt. Wir denken hier an den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer“, so die Landräte Dietmar Seefeldt, Dr. Fritz Brechtel und OB Thomas Hirsch. Sechs Wochen vor der Wahl bestehe die Möglichkeit, die Weichen für eine Briefwahl am Wahltag zu stellen und dies zu genehmigen.

Bei einer angeordneten Briefwahl müssten die Bürgerinnen und Bürger zur Beantragung der Briefwahl die Verwaltungen nicht aufsuchen, weil die Wahlberechtigten die Unterlagen direkt nach Haus übersandt bekämen. Somit würde eine persönliche Vorsprache entfallen und auch die Wahlmöglichkeit in den Verbandsgemeinden und Städten, die nach dem Landeswahlgesetz vorgehalten werden muss.

Sollte der Landeswahlleiter zu dem Ergebnis kommen, dass eine reine Briefwahl verfassungsrechtlich nicht möglich ist, sehen Seefeldt, Brechtel und Hirsch die Abstimmung per Brief als wichtigen Schritt zur Pandemiebekämpfung: „Wir sind einhellig der Meinung, dass die Briefwahl die Möglichkeit bietet, um nichterforderliche Kontakte und weitere Ansteckungen zu vermeiden und um sich und andere zu schützen.“

Unabhängig vom Ausgang des Prüfantrags können ab sofort die Briefwahlunterlagen bei den jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen beantragt werden.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Stadt Landau
06.02.2020

Vogelgrippevirus H5N8 – Geflügel muss ab sofort im Stall bleiben

Kreisverwaltung erlässt Allgemeinverfügung

Derzeit gibt es im Landkreis Germersheim noch keinen Nachweis des Vogelgrippevirus H5N8. Da er aber bei mehreren verendeten Vögeln in einem Vogelpark im Nachbarlandkreis nachgewiesen wurde, muss entlang der Rheinschiene im Landkreis Germersheim alles Geflügel in gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die dazu von der Kreisverwaltung erlassene Allgemeinverfügung gilt ab 3. Februar 2021. Von der Aufstallungsanordnung betroffene sind drei Betriebe mit jeweils mehr 1000 Tieren sowie ca. 220 sonstige Geflügelhaltungen, bspw. Hobbytierhaltungen, betroffen.

„Noch gibt es in unserem Landkreis keinen Nachweis des Vogelgrippevirus. Leider gib es kein milderes Mittel al die Aufstallung, um der Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest im Vorfeld Paroli zu bieten“, erläutert Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich bitte alle betroffenen Geflügelhalter um Verständnis und ihre Mithilfe. Denn die Tierseuche ist hochansteckend und kann ganze Vogelbestände vernichten.“

Da ein direkter oder indirekter Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel als sehr wahrscheinlich gilt, hat die Kreisverwaltung verfügt, dass sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort in unterm genannten Gebiet ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer rundum gesicherten Vorrichtung zu halten ist. Diese Vorrichtung muss nach oben gegen Einträge (z.B. Wildvogelkot) geschützt und mit einer Seitenabgrenzung gesichert sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert (Schutzvorrichtung, Voliere). Netze oder Gitter zur Abgrenzung nach oben dürfen eine maximale Maschenweite von 25 mm aufweisen.

Durch die geografische Lage des Landkreises Germersheim entlang des Rheins und den vorhandenen vielfältigen Gewässer, Feuchtbiotope und wasserreichen Naturschutzgebieten gibt es eine Vielzahl von Gebieten, die als Sammel-, Rast- und Brutplätze von Wasservögeln genutzt werden und folglich ein Risikogebiet darstellen können. Die Aufstallungsverordnung gilt von der nördliche bis zur südlichen Kreisgrenze, im Osten bildet der Rhein die Grenze. Im Westen verläuft sie entlang der Bahnlinie Wörth-Lauterbourg Richtung Norden, bei Neuburg am Rhein westlich der Bahnlinie einschließlich dem Bereich „Tankgraben“, der Bahnlinie folgend bis zur Schnittstelle mit der Rheinstraße in Hagenbach, fortführend als Friedenstraße, dann der L 540 nach Norden folgend durch Wörth entlang Bahnhofstraße und Ludwigstraße bzw. Luitpoldstraße, fortführend als L 540 nach Norden bis zur Ausfahrt B 9 Jockgrim, Industriegebiet Wörth-Oberwald. Von dieser Schnittstelle folgt die Aufstallungsgrenze der B 9 nach Norden bis zur Kreisgrenze Germersheim. (Vgl. Karte)

Betrachten Sie die Karte der Aufstallungsgrenze hier als pdf:

Die Veterinäre der Kreisverwaltung weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Geflügelhalter, der sein gehaltenes Geflügel noch nicht gemeldet hat, dies unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, anzeigen muss, Tel. 07274 / 53-305, E-Mail: veterinaeramt@kreis-germersheim.de oder mittels Vordruck, der auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim, www.kreis-germersheim.de/tierhaltung.

Auch ergeht die dringende Bitte, dass tot aufgefundenes wildes Wassergeflügel sowie Greifvögel der Kreisverwaltung, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, gemeldet wird. „Bitte berühren Sie keine Wildvogelkadaver und informieren Sie uns lediglich darüber. All diese Maßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung des hochansteckenden Vogelpest-Erregers zu verhindern“, ergänzt Landrat Brechtel.

Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung (Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 5/2021 des Landkreises Germersheim) ist auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de/amtsblaetter, zu finden.

Kreisverwaltung Germersheim
06.02.2021

Corona

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Freitag (5. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 190 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3132 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+13).

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 32 3 29 0
  Hagenbach 138 2 121 15
  Neuburg 69 1 65 3
  Scheibenhardt 13 0 13 0
  Summen 252 6 228 18
Wörth Maximiliansau 137 2 134 1
  Schaidt 16 2 14 0
  Wörth, Stadt 259 7 248 4
  Büchelberg 22 3 19 0
  Summen 434 14 415 5
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 28 1 27 0
  Kandel 153 7 143 3
  Minfeld 30 2 28 0
  Steinweiler 40 4 36 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 19 0 18 1
  Summen 280 14 262 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 43 10 33 0
  Jockgrim 140 9 126 5
  Neupotz 29 4 22 3
  Rheinzabern 86 11 73 2
  Summen 298 34 254 10
VG Rülzheim Hördt 64 9 55 0
  Kuhardt 47 1 46 0
  Leimersheim 43 0 42 1
  Rülzheim 167 10 153 4
  Summen 321 20 296 5
VG Bellheim Bellheim 270 8 236 26
  Knittelsheim 26 1 25 0
  Ottersheim 46 6 40 0
  Zeiskam 45 1 44 0
  Summen 387 16 345 26
 Germersheim + So Summen 647 38 599 10
VG Lingenfeld Freisbach 37 2 34 1
  Lingenfeld 180 35 141 4
  Lustadt 63 2 60 1
  Schwegenheim 103 1 102 0
  Weingarten 59 1 57 1
  Westheim 71 7 58 6
  Summen 513 48 452 13
  Endsummen 3132 190 2851 91

Donnerstag (4. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 194 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3119 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+10).

Mittwoch (3. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 198 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3109 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+19).

Dienstag (2. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 218 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3090 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+16).

Kreisverwaltung Germersheim
06.02.2021

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