Coronafallzahlen vom Dienstag (11.05.2021) und Mittwoch (12.05.2021)
Mittwoch (12.05.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2733 ( + 9 )
Davon bereits genesen: 2431
Todesfälle: 82 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 102,8 ( – 35,6 )
Warnstufe: Rot
Stand: 12.05.2021
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2724 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 2431
Todesfälle: 82 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 138,4 ( – 12,1 )
Warnstufe: Rot
Stand: 11.05.2021
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
13.05.2021
Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:
Mittwoch, 12. Mai 2021 | 106,8 |
Dienstag, 11. Mai 2021 | 138,4 |
Montag, 10. Mai 2021 | 150,3 |
Sonntag, 9. Mai 2021 | 150,3 |
Samstag, 8. Mai 2021 | 158,2 |
Freitag, 7. Mai 2021 | 172,1 |
Donnerstag, 6. Mai 2021 | 183,9 |
Robert-Koch-Institut
13.05.2021
Coronavirus: Nachweis für Genesene
Schrittweise zurück zur Normalität: Bund und Länder haben Erleichterungen für Geimpfte gegen das Coronavirus und Genesene einer überstandenen Corona-Infektion geschaffen und mit Menschen gleichgesetzt, die einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können.
Für vollständig geimpfte Personen gilt als Vorlage der Impfausweis bzw. das Beiblatt, das nach der Impfung an die geimpfte Person ausgegeben wurde. Als vollständig geimpft gelten Personen nach Ablauf von 14 Tagen nach der Zweitimpfung – beim Impfstoff Johnson&Johnson bereits 14 Tage nach der ersten Impfung.
Als genesen gelten Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können, welches nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Dieses positive Testergebnis ist zunächst als Nachweis ausreichend. Weiterhin kann der Nachweis durch entsprechende Bescheinigung eines niedergelassenen Arztes oder des Gesundheitsamtes erbracht werden.
Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer können diese Bescheinigung seit heute damit auch bei dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/ anfordern.
Eine Ausstellung dieses Genesenennachweises durch die Kreisverwaltung erfolgt nur auf Antrag für Personen, bei denen innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion mit SARS-CoV2 durch PCR-Test nachgewiesen wurde.
Für aktuelle Fälle ist die automatische Übersendung nach entsprechender Genesung beabsichtigt.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.05.2021
Stellungnahme der Stadt Speyer zur Pressemeldung „GRÜNE fordern die Gleichbehandlung bei Inzidenzen“
Die Stadtverwaltung Speyer nimmt Stellung zum heute von der Stadtratsfraktion der Grünen in der Presse veröffentlichen Statement in Bezug auf die Veröffentlichung der Fallzahlen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA).
„Das Gesundheitsamt veröffentlicht alle Einrichtungen und Betriebe, in der eine auffällige Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus auftritt. Daher halte ich es für richtig und wichtig, die AfA hier nicht auszunehmen“, betont die zuständige Dezernentin Irmgard Münch-Weinmann.
„Der Verwaltungsstab der Stadt Speyer hat sich nach intensiver Beratung und nach mehrmaliger Kontaktaufnahme mit der zuständigen ADD und dem Integrationsministerium dazu entschlossen, die Situation in der AfA öffentlich zu thematisieren. Damit soll verhindert werden, dass die Menschen dort aufgrund eines Prozederes, für das sie nichts können und auf das sie keinen Einfluss haben, stigmatisiert werden“, führt Münch-Weinmann weiter aus und bezieht sich damit auf die Tatsache, dass in der AfA wöchentlich eine nicht unerhebliche Zahl an infizierten Neuankömmlingen eintrifft, die vor Ort getestet werden und deren Ergebnisse dann in die Speyerer Statistik und Inzidenzberechnung einfließen. „Unabhängig vom Testergebnis werden Neuankommende direkt nach ihrem Eintreffen in der AfA für die Dauer von 14 Tagen separiert. So soll eine Weiterverbreitung möglicher Infektionen ausgeschlossen werden. Dass die Fallzahlen dennoch in die Inzidenzberechnung einbezogen werden, ist gegenüber der Bevölkerung, die sich zum Großteil vorbildlich an die geltenden Regelungen hält, gegenüber den Geschäftsleuten, die um ihre Existenzen bangen und gegenüber den Asylbewerber*innen, die neu in unserer Stadt ankommen, nicht fair. Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, dass für den Gesundheitsschutz dieser Menschen, von denen offenbar niemand weiß woher sie kommen und wie sie nach Speyer reisen, Sorge getragen wird“.
Die Stadtverwaltung hatte mit einer Pressemeldung vom 20. April 2021 bereits darüber aufgeklärt, dass die Bewohner*innen der AfA in der Tat in die Speyerer Einwohnerstatistik einfließen. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Einbeziehung dieses Clusters in die Fallzahlenstatistik enorme Auswirkungen auf die Inzidenzberechnung hat.
Dass die hohen Fallzahlen mit der Dichte an Schulen und Senioreneinrichtungen zu tun haben, mag in der Vergangenheit zugetroffen haben. Aktuell jedoch gibt es in Schulen, die sich ja ohnehin im ausschließlichen Distanzunterricht befinden, und in Senioreneinrichtungen, die weitestgehend durchgeimpft sind, kaum noch Infektionen zu verzeichnen.
Stadtverwaltung Speyer
13.05.2021
Anmerkung der Redaktion:
Lesen sie hierzu auch die Antworten der ADD Trier, bezüglich der AfA Speyer, unter: Corona Speyer – Speyer 24/7 News (speyer24news.com)
Speyer 24/7 News
13.05.2021
Impfzentrum am Donnerstag geschlossen
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Impfzentrum in der Stadthalle entgegen der letzten Mitteilung am Donnerstag (Christi Himmelfahrt) doch geschlossen bleiben muss. Leider wurde kein zusätzliches Impfstoffkontingent zur Verfügung gestellt.
Stadtverwaltung Speyer
13.05.2021
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