Allgemeinverfügung der Stadt Speyer

Stadt erlässt Allgemeinverfügung zur Silvesternacht und verlängert Allgemeinverfügung zum Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen

Die Stadtverwaltung verlängert die Allgemeinverfügung zu nicht angemeldeten Versammlungen auf dem Gebiet der Stadt Speyer. Demnach wird die für Montag, 3. Januar 2022 nicht ordnungsgemäß angemeldete Versammlung sowie jede weitere thematisch vergleichbare Ersatzversammlung in der Zeit vom 30. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022 in Speyer ganztägig untersagt.

Hintergrund der Allgemeinverfügung und deren Verlängerung analog zur Stadt Landau und den Landkreisen Germersheim und Südliche Weinstraße ist der am 13. Dezember erstmalig durchgeführte sogenannte „Montagsspaziergang“ von Gegnern der Corona-Maßnahmen, u.a. der „Freien Pfälzer“, die in den sozialen Medien zur Teilnahme an den Märschen aufgerufen hatten.

„Zu diesen Treffen wird gerade über Social Media unter dem Deckmantel eines „Spaziergangs“ systematisch mobilisiert und damit sowohl die allgemeine Sicherheits-, als auch die Infektionslage zugespitzt. Denn bei ordnungsgemäß und rechtzeitig angemeldeten Versammlungen, die rechtlich zugelassen sind, kann die Stadt vorab den Charakter der Veranstaltung ermitteln, Unterstützung bieten und gegebenenfalls durch bestimmte Auflagen einen sicheren Rahmen gewährleisten. Dieser Schutz wird aber bei unkontrollierten Ansammlungen wie wir sie zuletzt erleben mussten, gezielt unterwandert. Daher haben wir uns für ein Verbot solcher Versammlungen entschieden, auch um Krankenhäuser, Rettungskräften sowie Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr, die um den Jahreswechsel besonders beansprucht sind, einer nicht potenziell noch größeren Belastung auszusetzen“, zeigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf. „Dass ausgerechnet zwei Mitglieder des Stadtrates bei der vergangenen untersagten Versammlung teilgenommen haben, führt nicht nur vor Augen, dass sich die Bereitschaft zu einer solchen Teilnahme durch alle Bevölkerungsgruppen zieht, sondern ist in Anbetracht der bewussten Unterwanderung behördlicher Anordnungen sehr bedenklich“, so die Stadtchefin.

Silvesternacht

Außerdem erlässt die Stadtverwaltung für den Zeitraum vom 31. Dezember 2021 ab 22.00 Uhr bis einschließlich 1. Januar 2022 um 03.00 Uhr eine Allgemeinverfügung. Demnach besteht an bestimmten öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen im Stadtgebiet Speyer auch im Freien die Verpflichtung, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards zu tragen. Betroffen ist insbesondere der Innenstadtbereich, nämlich die gesamte Maximilianstraße einschließlich Domplatz, Geschirrplätzel und Postplatz, sowie deren Seitenstraßen, aber auch der Berliner Platz und der Platz der Stadt Ravenna. Die Gesamtheit der betroffenen Bereiche kann der Verfügung entnommen werden.

Die Stadtverwaltung stützt sich damit auf die 29. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 22. Dezember 2021, mit der die Landesregierung in Folge der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz auf das weiterhin rasch zunehmende Infektionsgeschehen und die damit einhergehende sich dramatisch verschlechternde Situation in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen in Rheinland-Pfalz reagiert hat. Daraus ergibt sich das bundesweite Verbot von Menschenansammlungen, die über zehn geimpfte/genesene Personen bzw. Ungeimpfte plus Personen des eigenen Hausstands und max. zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands hinausgehen.

Dennoch kann es gerade in der Silvesternacht auf publikumsträchtigen Straßen und Plätzen zu unbeabsichtigten Kontakten kommen, die das Risiko einer Ansteckung deutlich erhöhen.

„Um das Gesundheitssystem nicht noch mehr zu belasten, ist die Maskenpflicht daher eine geeignete Maßnahme, die die Übertragungsmöglichkeiten und -wege minimiert. Sie stellt für die oder den Einzelnen auch keine unzumutbare Einschränkung dar“, erläutert Stefanie Seiler.
Die Einsatzkräfte der Polizei werden in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen den Kommunalen Vollzugsdienst bei den Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen.

Auch vom Abbrennen von Feuerwerkskörpern rät die Stadt ebenso wie die Landesregierung dringend ab.
Bürgermeisterin Monika Kabs richtet einen dringenden Appell an die Bürgerschaft: „Nach dem Brandschutzgesetz darf allgemein keine Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gezündet werden, und das aus gutem Grund. Aber besonders in der Pandemie ist jeder Feuerwerkskörper, der nicht gezündet wird, ein Gewinn für unsere Krankenhäuser. Ich möchte daher die Speyererinnen und Speyerer bitten, sich insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Welle mit der Omikron-Variante an die Vorgaben und Empfehlungen zu halten und auch im heimischen Garten auf Feuerwerk zu verzichten. Auch ein gemütliches Abendessen im kleinen Kreis und vielleicht das friedliche Knistern einer Wunderkerze können den Jahreswechsel gebührend einleiten.“

Der genaue Wortlaut der erlassenen Allgemeinverfügungen kann unter www.speyer.de/corona eingesehen werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
31.12.2021

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