Stadt Germersheim und Landkreis GER

Zusätzliche Informationen zum Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2023 – Rebrodung 2022

Die Kreisverwaltung Germersheim, Sachbereich Agrarförderung, weist auf nachfolgende zusätzliche Informationen zum Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2023 – Rebrodung 2022 hin:

Maßnahme Halb- und Hochstammreben

Die Vorlage der Bescheinigung über das Vorhandensein von Halb- und Hochstammreben in der Altanlage durch den Antragsteller entfällt. Das Landwirtschaftsministerium wird die für diese Maßnahme beantragten Rebflächen EDV-technisch auslesen.

Die Landwirtschaftskammer RLP wird die Flächen im Rahmen der VOK überprüfen und das Ergebnis wird den zuständigen Kreisverwaltungen elektronisch übermittelt werden. Die Landwirtschaftskammer wird gegebenenfalls Gebühren für die Kontrolle erheben.

Maßnahme Zeilenanpassung

Um den Antragstellern das Ermitteln der Zeilenbreite, besonders in schwierigen Geländezuschnitten zu erleichtern, hat das MWVLW auf seiner Homepage https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ ein Hinweisblatt mit Beispielen zur Ermittlung der Zeilenbreite eingestellt.

Hinweis zu bereits gerodeten Flächen

Flächen, die aufgrund eines positiven Rodungsbescheides aus Vorjahren bereits gerodet wurden, können im Teil 2 nur noch im Maßnahmenblock 30 beantragt werden. Eine erneute Beantragung im Teil 1 im unbestockten Zustand ist nicht zulässig und führt zur Ablehnung.

Kreisverwaltung Germersheim
16.05.2022

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