Politik Rheinland-Pfalz

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Trauer um Jacqueline Kraege- fachlich und menschlich ein großes Vorbild

Mit großer Betroffenheit und Trauer hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer auf den Tod von Jacqueline Kraege reagiert. Die ehemalige Chefin der Staatskanzlei und Bevollmächtigte des Landes beim Bund und bei der Europäischen Union ist nach langer schwerer Krankheit im Alter von 59 Jahren gestorben. „Wir trauern um eine Persönlichkeit, die in verschiedenen Funktionen sowohl durch ihre fachliche Kompetenz als auch ihre besondere menschliche Zugewandtheit überzeugt hat. Ich persönlich trauere um eine menschlich und fachlich herausragende Kollegin und Beraterin, mit der ich über viele Jahre eng verbunden war“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Jacqueline Kraege begann 1992 ihre Laufbahn in der Landesverwaltung und nahm in den Folgejahren Aufgaben mit zunehmender Verantwortung wahr, zuletzt als Abteilungsleiterin für Ressortkoordination und Regierungsplanung in der Staatskanzlei. 2005 wurde sie Staatssekretärin im Ministerium für Umwelt und 2011 Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. 2013 wechselte sie mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Chefin der Staatskanzlei mit in die Regierungszentrale. „Jacqueline Kraege war als erste Frau in Rheinland-Pfalz in diesem Amt eine Vorreiterin. Auch als Bevollmächtigte des Landes beim Bund und bei der Europäischen Union in Berlin und Brüssel haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Fachkompetenz und ihre besondere Freundlichkeit und Fröhlichkeit erleben dürfen. Als Expertin für Medien und Digitales hat sie ebenso viele Impulse gesetzt wie im Bereich der grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit des Landes“, so die Ministerpräsidentin. Aus gesundheitlichen Gründen habe Jacqueline Kraege im Juli 2015 in den Ruhestand wechseln müssen. Mit Größe und bewundernswerter Stärke habe sie gegen ihre schwere Krankheit gekämpft. „Die Landesregierung trauert um Jacqueline Kraege und wird ihr ein ehrendes Gedenken bewahren. Ich habe eine vertraute Freundin verloren und bin in diesen schweren Stunden ganz besonders in Gedanken bei ihrem Ehemann und ihrer Familie“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
04.05.2020

Grenzanrainer-Länder für die Aufhebung der Grenzschließungen

In einer gemeinsamen Erklärung setzen sich die Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen dafür ein, dass Kontrollen und Schließungen der EU-Binnengrenzen unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsgebote zügig aufgehoben werden. „Geschlossene Grenzen bedeuten emotional einen großen Rückschritt für das Schengen-Europa ohne Schlagbäume. Vor allem aber sind Schließungen von einzelnen Grenzübergängen und die flächendeckenden Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich und Luxemburg eine große Belastung für unsere Grenzpendler und -pendlerinnen. Gleiches gilt für Unternehmen und Einrichtungen, die auf Arbeitskräfte aus den Nachbarländern angewiesen sind. Wir haben deshalb den Bund gebeten, die Maßnahmen an den deutschen Außengrenzen im Licht des Infektionsgeschehens kritisch zu prüfen und vor allem nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlungen an den Grenzen zu verschiedenen Nachbarstaaten zu beenden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Videoschalte der Regierungschefinnen und –chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin zum weiteren Umgang mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Die Bevollmächtigte beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab, ergänzte: „25 Jahre erfolgreiche Integration dürfen nicht auf Dauer zurückgedreht werden. Die Menschen an den Grenzen brauchen zudem dringend mehr Klarheit über die existierenden Einreisebestimmungen an den Grenzen zu den verschiedenen Nachbarländern und es darf hier keine Ungleichbehandlung geben“. Seit dem 10. April weise das Robert-Koch-Institut keine Risikogebiete mehr aus.

Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben ihre Forderungen in einem gemeinsamen Kommuniqué dargelegt. Darin heißt es:

„Die aktuelle COVID-19-Pandemie stellt alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor große Herausforderungen, die nur durch gemeinsame Anstrengungen und eine große Solidarität in allen Bereichen gemeistert werden können.

Das ist uns insbesondere bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten gelungen. Da sich das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich entwickelt hat, konnten zahlreiche an COVID-19 Erkrankte aus Italien, Spanien, den Niederlanden oder Frankreich in Deutschland intensivmedizinisch versorgt werden.

Der Schutz von Leben und Gesundheit geht für alle Menschen mit einer Vielzahl von Einschränkungen in ihrem Alltag einher. So wurden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zahlreiche Maßnahmen zur Verringerung der Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Dazu zählen Hygienevorschriften, Kontaktvermeidung oder auch Ausgangssperren. Auch das Recht der Unionsbürger, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, wurde eingeschränkt. Dies betrifft in einem besonderen Maße die Menschen in den Grenzregionen. So wurden zur Eindämmung der Infektion Grenzkontrollen eingeführt und zum Teil Grenzschließungen vorgenommen.

Allerdings darf es sich bei den Grenzkontrollen und Grenzschließungen nur um vorübergehende Maßnahmen handeln. Die vollständige Wiederherstellung der Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes sowie der Funktionsweise des Schengen-Raums ist essentiell, damit sich Europa langfristig von den Folgen der Krise erholen kann. Sofern es das aktuelle Infektionsgeschehen möglich macht, sollte dies kurzfristig geschehen.

Es ist festzustellen, dass Grenzregime an den deutschen Außengrenzen nach Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz unterschiedlich gehandhabt wurden. So ist der Grenzübertritt beispielsweise nach Frankreich und Luxemburg nur an einzelnen durch die Bundespolizei bewachten Grenzübergängen möglich, wohingegen kleine Grenzübergänge geschlossen wurden.

Wir setzen uns dafür ein, dass Kontrollen und Schließungen der EU-Binnengrenzen unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsgebote zügig aufgehoben werden. Insbesondere sollten alsbald bundesweit einheitliche und nachvollziehbare Regelungen bezüglich der Grenzen zu allen Nachbarstaaten entwickelt werden. Dies sollte in enger Abstimmung mit den jeweiligen Grenzregionen erfolgen.“

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
04.05.2020

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Behutsame und differenzierte Entscheidungen –  Spielplätze und Museen dürfen wieder öffnen, Gottesdienste und Gebetsversammlungen können stattfinden

„Die sorgfältige und behutsame Abwägung zwischen Gesundheitsschutz, Freiheits- und Grundrechten, sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe sowie der wirtschaftlichen Entwicklung prägten auch heute wieder das Gespräch zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schaltkonferenz.

Noch könne man nicht mit Sicherheit sagen, wie sich die am 20. April verabredeten und umgesetzten ersten Öffnungsmaßnahmen auswirkten.  Diese Beurteilung und die damit verbundenen Entscheidungen, ob ein weiterer größerer Öffnungsschritt möglich sei, werde am 6. Mai in einer weiteren Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und –chefs der Länder erfolgen, sagte die Ministerpräsidentin. „Bei allen Entscheidungen fließen selbstverständlich die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über das neuartige Virus und die vielen interdisziplinären Expertenmeinungen ein. Auch meine Landesregierung und ich sind im engen und regelmäßigem Austausch mit unserem Corona-Expertenteam“, so die Ministerpräsidentin.

Ein wesentliches Element der Infektionskontrolle sei die vollständige Kontaktnachverfolgung bei allen Neuinfizierten betonten die Ministerpräsidenten in ihrem Beschluss. „Deshalb bauen wir als Länder in den Gesundheitsämtern erheblich Personalkapazitäten auf“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. In Rheinland-Pfalz stehe ein Pool von mehr als 1000 Personen zur Unterstützung der Gesundheitsämter bereit.

Wie bereits in der Regierungserklärung angekündigt, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schalte mit der Bundeskanzlerin und ihren Länderkolleginnen und –kollegen, dass Friseurgeschäfte ab dem 4. Mai unter Auflagen und unter Vermeidung von Wartesituationen ihre Arbeit wiederaufnehmen können. Auch Musikunterricht, einzeln oder zu zweit, werde in Rheinland-Pfalz ermöglicht.

Weil es rechtlich problematisch sei und auch niemand wirklich verstehen könne, warum bestimmte Geschäfte des Einzelhandels öffnen könnten und andere nicht, sollen Geschäfte des Einzelhandels unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen können.

In der Schaltkonferenz bekräftigen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ihren Dank an die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die mit dem notwendigen Verzicht auf die öffentliche Durchführung von Gottesdiensten trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet haben, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

In dem heute gefassten Beschluss heißt es weiter: „Die jetzt auch durch diese Maßnahmen erreichten Erfolge lassen daher eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen zu. Auch aufgrund des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz ist es im Zuge der Überprüfung der beschränkenden Maßnahmen geboten, Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durchführung den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird.

Vor dem Hintergrund des partnerschaftlichen Verhältnisses von Staat und Religion in Deutschland haben Länder und der Bundesinnenminister mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften deren umfassende Konzepte für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen unter Beachtung des Infektionsschutzes vorbesprochen.

Gottesdiente und Gebetveranstaltungen sollen fortan wieder stattfinden können. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten die Ausführungen entsprechend. Die Einzelheiten regeln die Länder.

In Rheinland-Pfalz sollen ab 3. Mai wieder Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden können. Die Religionsgemeinschaften haben umfangreiche Schutzkonzepte vorgelegt, diese werden in der Rechtsverordnung des Landes geregelt, die am 3. Mai, 0 Uhr in Kraft treten wird.

Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehen muss davon ausgegangen werden, dass mindestens bis zum 31. August keine Großveranstaltungen stattfinden können. Nachfolgend der Beschluss im Wortlaut: „Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.“

Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf. Mögliche Definitionen von Größenordnungen bei Veranstaltungen sollen bei der kommenden Bund-Länderschalte behandelt werden.

Spielplätze sind unter Auflagen landesweit mit in Kraft tretender Rechtsverordnung geöffnet. Es liegt in der Entscheidungshoheit der Kommunen, lokal anders zu entscheiden. Damit soll Familien neben Grünflächen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu ermöglicht werden.

Mit Blick auf Kultureinrichtungen haben die Regierungschefinnen und –chefs mit der Bundeskanzlerin folgenden Beschluss gefasst: „Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden. Die Landesregierung wird nächste Woche mit Museen, Ausstellungen und Galerienüber Hygienekonzepte beraten. Die Eröffnung ist für den 11. Mai vorgesehen.

Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass dies Auflagen räumlich und personell umgesetzt werden können. Die Beauftragte für Kultur und Medien wird gebeten, kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Millionen Euro für corona-bedingte Umbaumaßnahmen in kleinen und mittleren Museen aufzulegen.“

Thematisiert wurde auch die Frage, wie in Zukunft auf durch lokale Ereignisse ausgelöste mögliche Hotspots reagiert werden muss. In solchen Fällen müssten die vor dem 20. April gültigen Beschränkungen vor Ort wieder konsequent eingeführt werden, so die Länderchefs- und –chefinnen im Gespräch mit der Kanzlerin.

Auch das Vorhalten von Intensivbetten war ein Thema in der Schaltkonferenz. Die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen und die präzise Übersicht, die durch das DIVI-IntensivRegister ermöglicht wurde, lasse es nun zu, dass ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten für planbare Kapazitäten genutzt werden könne, so die Ministerpräsidenten. „Dies ist auch deswegen geboten, weil sich eine dauerhafte ausschließliche Priorisierung nur einer bestimmten Patientengruppe unter Ausschluss anderer Gruppen von Erkrankten nicht rechtfertigen lässt“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer.

Zudem haben die Länderchefs- und -chefinnen den Chef des Bundeskanzleramtes und die Staatskanzleichefs beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlungen der jeweiligen Fachministerkonferenzen Beschlussvorschläge für den 6. Mai zur schrittweisen weiteren Öffnung von Schulen, zur weiteren Öffnung von Kinderbetreuungsangebote und zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes zu erarbeiten.  

Die zuständigen Fachministerkonferenzen werden beauftragt, bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefinnen und –chefs Vorschläge für Rahmenbedingungen schrittweiser Öffnungen von Gastronomie und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen vorzubereiten.

In Bezug auf die Grenzsituation zu Luxemburg hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer in der Schalte mit der Bundeskanzlerin erneut darauf gedrängt, dass es zu einheitlichen Regelungen an den deutschen Außengrenzen kommt und auch zu Lockerungen. Das sei eine schwere Belastungsprobe für die länderübergreifende Freundschaft mit Luxemburg.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
04.05.2020

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