Regelungen auf den Spielplätzen
Die Stadtverwaltung Hockenheim hat die Spielplätze im Stadtgebiet geöffnet und damit wieder zum Besuch für Kinder und ihre Eltern freigegeben. Eltern werden bei der Nutzung der Spielplätze gebeten, auf die Einhaltung der geltenden Regelungen der Landesregierung zu achten.
Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden. Auf der Anlage dürfen sich nicht mehr als ein Kind pro zehn Quadratmeter Gesamtfläche gleichzeitig aufhalten. Das gemeinsame Essen und Trinken ist nicht erlaubt, Körperkontakt soll vermieden werden. Zwischen den Kindern und Erwachsenen ist ein Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten. Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes.
Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs werden sukzessive Schilder an den Spielplätzen aufhängen, auf denen die Regelungen mit Bildern dargestellt werden. Das Schild nennt auch die zugelassene Anzahl pro Kind und Spielplatz. Die Stadt und die Polizei werden die Einhaltung der Regelungen auf den Spielplätzen im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrollieren.
Text: Stadtverwaltung Hockenheim Foto: (1) Förderverein Gartenschaupark Hockenheim; (2) Land Baden-Württemberg
07.05.2020
Konrad-Adenauer-Straße gesperrt
Die Konrad-Adenauer-Straße ist von der Einmündung vom Hubäckerring bis zum Kranichweg ab sofort (05.05.2020) bis voraussichtlich Mitte Juni für den Verkehr gesperrt. In diesem Zuge wird auch der Hubäckerring halbseitig gesperrt und eine Ampelregelung eingerichtet. Der Verkehr wird in diesem Zeitraum über die Parkstraße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Holzweg und Hubäckerring und zurück umgeleitet. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle zugelassen.
Stadtverwaltung Hockenheim
07.05.2020
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