Haßloch

Gemeindebücherei ändert Vorgehen nach Wiedereröffnung

Die Gemeindebücherei Haßloch hat am ersten Öffnungstag nach der Corona-Pause einen derart großen Ansturm erlebt, der dazu veranlasst hat, den Publikumsverkehr fortan noch etwas strikter zu regulieren. Die Maßnahme ist zur Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienerichtlinien notwendig und dient letztlich dem Schutz der Mitarbeiterinnen sowie der Besucherinnen und Besucher.

Die neue Regelung sieht vor, dass auch Medienrückgaben und Zahlungen von Gebühren (z.B. Jahresgebühr) fortan nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Gleiches gilt weiterhin für das Aussuchen und Entleihen neuer Medien vor Ort. Terminvereinbarungen sind telefonisch unter 06324/935-452 oder 451 möglich. Darüber hinaus wurden Medien mit Rückgabedatum 05. Mai 2020 auf den 02. Juni 2020 verlängert. Kunden haben somit ausreichend Zeit, um einen Rückgabetermin zu vereinbaren, ohne Mahngebühren zu riskieren.

Durch die beengte bauliche Situation ist der Zugang zur Gemeindebücherei begrenzt. „Daher arbeiten wir mit Terminvergabe, um unseren Kunden ausreichend Zeit zum Stöbern einzuräumen und um gleichzeitig die Bildung einer Warteschlange vor der Tür zu verhindern“, erklärt Büchereileiterin Gabi Pfadt das Vorgehen. „Das ist für alle Beteiligten nicht die optimale Situation, in der derzeitigen Situation aber notwendig, um das Büchereiangebot nutzen zu können“, ergänzt der Erste Beigeordnete Tobias Meyer und bittet hierfür gemeinsam mit Büchereileiterin Gabi Pfadt um Verständnis.

Parallel zum Büchereibesuch nach Terminvereinbarung kann aber auch der neue Bestell- und Abholservice in Anspruch genommen werden. Per E-Mail an bestellungen.medien@hassloch.de oder telefonisch unter 06324/935-452 oder 451 können Medien bestellt werden. Die Bestellungen werden vom Team der Bücherei entgegengenommen und bearbeitet (bitte immer Namen, Telefonnummer und Büchereiausweisnummer angeben). Die Kunden werden informiert, sobald die Medien abholbereit sind. Eine Abholung bestellter Medien ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Nur verfügbare Medien können über den Bestellservice bestellt werden. Eine Übersicht über verfügbare Medien ist online über WebOPAC (Online-Medienkatalog der Bücherei) zu erhalten. Wer keinen Zugang zum WebOPAC hat, kann sich sehr gerne telefonisch mit der Bücherei in Verbindung setzen, um eine Auswahl zu treffen.

Bitte beachten: Die Zahl der zu bestellenden Medien ist auf 10 beschränkt. Darüber hinaus bittet das Bücherei-Team darum, alle telefonischen Anfragen (Terminvereinbarungen, Bestellungen) auf die Öffnungszeiten zu beschränken. Beim Besuch der Bücherei ist das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung Pflicht.

Gemeindeverwaltung Haßloch
10.05.2020

Landesweite Softwareumstellung: Bürgerbüro vor und nach Pfingsten geschlossen

In Rheinland-Pfalz wird über Pfingsten in sämtlichen Bürgerämtern die bisherige Meldesoftware durch eine landesweit einheitliche Software ersetzt. Dieser Vorgang ist als großes rheinland-pfalzweites Update zu verstehen, weshalb für den Zeitraum des Vorgangs die Bearbeitung von An-, Ab- und Ummeldung eines Wohnsitzes, die Beantragung von Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen oder auch die Beantragung von Personalausweisen, Kinderausweisen und Reisepässen nicht möglich sein wird.

Für die Softwareumstellung wird das Haßlocher Bürgerbüro von Mittwoch, 27.05.2020, bis einschließlich Mittwoch, 03.06.2020, geschlossen bleiben. Daher bittet das Team des Bürgerbüros um vorherige Erledigung entsprechender Anliegen. In dem Zusammenhang gilt es außerdem zu beachten, dass alle im Bürgerbüro zu erledigenden Dienstleistungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie derzeit nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich sind. Selbstverständlich können Termine auch während der Schließung für die Zeit nach der Softwareumstellung vereinbart werden. Das Bürgerbüro ist am 27., 28. und 29.05. während der Vormittagsstunden telefonisch unter 06324/935-200 erreichbar. Auch per Mail an buergerbuero@hassloch.de kann das Bürgerbüro kontaktiert werden. Eine entsprechende Bearbeitung oben genannter Vorgänge wird während der Schließzeit allerdings auch in Notfällen nicht möglich sein.

Gemeindeverwaltung Haßloch
10.05.2020

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