Rhein-Pfalz-Kreis

KULTUR IM KREIS

Kreisjahrbuch 2020

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Stand: 13.01.2021

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (12.01.) folgende Fallzahlen für die Städte genannt:

Frankenthal 8
Ludwigshafen 45
Speyer 11

Aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wurden uns seit gestern insgesamt 41 infiziertePersonen gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 3
Beindersheim 0
Birkenheide 0
Bobenheim-Roxheim 6
Böhl-Iggelheim 1
Dannstadt-Schauernheim 1
Dudenhofen 3
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 2
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 1
Limburgerhof 2
Maxdorf 2
Mutterstadt 2
Neuhofen 0
Otterstadt 3
Rödersheim-Gronau 0
Römerberg 11
Schifferstadt 4
Waldsee 0

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Speyer:
St. Vincentius Krankenhaus

Weiterhin wurden uns leider auch 15 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  8
  • Frankenthal: 1
  • Speyer: 3
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 3 (Otterstadt 1, Waldsee 2)

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Stand: 12.01.2021

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (11.01.) folgende Fallzahlen für die Städte genannt:

Frankenthal 9
Ludwigshafen 47
Speyer 5

Aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wurden uns seit gestern insgesamt 21 infiziertePersonen gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 5
Beindersheim 0
Birkenheide 0
Bobenheim-Roxheim 4
Böhl-Iggelheim 0
Dannstadt-Schauernheim 0
Dudenhofen 1
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 1
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 0
Limburgerhof 0
Maxdorf 0
Mutterstadt 1
Neuhofen 2
Otterstadt 0
Rödersheim-Gronau 2
Römerberg 1
Schifferstadt 3
Waldsee 1

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Ludwigshafen:
Vitanas Senioren Centrum Am Rheinufer

Weiterhin wurden uns leider auch 15 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  6
  • Frankenthal: 1
  • Speyer: 2
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 6 (Dannstadt-Schauernheim 1, Limburgerhof 1, Mutterstadt 1, Neuhofen 2, Rödersheim-Gronau 1)

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Pflegestützpunkte seit 2021 unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar

Zum Jahreswechsel haben die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz ein neues EDV-System erhalten. Aus diesem Grund sind die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar.

Aus dem Punkt zwischen „pflegestuetzpunkte“ und „rlp“ wurde ein Minuszeichen:

Auf die telefonische Erreichbarkeit der Pflegestützpunkte hat die Systemumstellung keine Auswirkungen.

Der Pflegestützpunkt Limburgerhof ist seit dem 01. Januar 2021 wie folgt erreichbar:

elisabeth.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de, 06236 4 29 02 50

britta.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de, 06236 4 65 00 55

Die Kontaktdaten aller rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte findet man auf der Homepage des Sozialportals Rheinland-Pfalz unter

www.pflegestuetzpunkte.rlp.de oder

https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/

Die 135 Pflegestützpunkte im Land sind zentrale Anlaufstellen für Beratungen und Informationen rund um die Pflege. Sie bieten eine kostenfreie, individuelle, unabhängige und trägerübergreifende Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen an.

Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte beraten bei Fragen zur Finanzierung von Pflege und helfen bei Anträgen. Hier können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Mutterstadt, Limburgerhof und der VG Rheinauen vertraulich, kostenlos und neutral zu Themen rund um die Pflege beraten lassen.

Der Pflegestützpunkt stellt kompetente Beratung aus einer Hand sicher und koordiniert alle Formen der Versorgung. Ziel ist es, die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, sodass sie möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Die Pflegeberater zeigen die verschiedenen regionalen Hilfen vor Ort auf und geben Informationen dazu. Die Beratung kann im Pflegestützpunkt oder zu Hause stattfinden.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Neue Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) sowie neue Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 11. Januar 2021, in Kraft getreten ist. Sie gilt bis zum Ablauf des 31. Januar 2021. Weiterhin verlängert der Rhein-Pfalz-Kreis seine Allgemeinverfügung – basierend auf der neuen 15. CoBeLVO.

„Die Inzidenzzahl im Rhein-Pfalz-Kreis sinkt zurzeit, ist jedoch noch lange nicht auf einem Level, das uns beruhigen könnte. Die einschränkenden Maßnahmen zeigen jedoch Wirkung, so dass wir in Absprache mit den umliegenden Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Die kommenden Wochen werden für uns alle sicher noch einmal hart, aber die im Januar gestarteten Impfungen geben uns alle große Hoffnung auf Verbesserung der Lage. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises weiterhin durchzuhalten und nicht nachzulassen. Wir müssen alles tun, damit wir gesund bleiben“, betont Landrat Clemens Körner.

Die Verlängerung des Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen bleiben müssen.

Außerdem treten durch die neue Landesverordnung strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft. Demnach sind Zusammenkünfte nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen für den ganzen Monat Januar. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Abiturprüfungen und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen finden jedoch statt.

Der angekündigte Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern um den eigenen Wohnort in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 200, wurde nicht als automatisch in Kraft tretende Einschränkung in die Landesverordnung aufgenommen. Er kann aber nach Abstimmung mit dem Land von einzelnen Gebietskörperschaften erlassen werden, sofern dies erforderlich erscheint. Der Rhein-Pfalz-Kreis sieht derzeit davon ab und ist inzwischen mit einer Inzidenz von 154,5 auch unter den ausschlaggebenden Wert gefallen.

Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises wird in ihrer bisherigen Form verlängert und gilt ebenso bis zum 31. Januar 2021. Das bedeutet, dass die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Davon ausgenommen sind 

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
  • die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, 
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Ausführen (eine Person).

Auch die Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) müssen spätestens ab 21 Uhr geschlossen sein. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin verboten. Öffentliche und private Sportstätten bleiben geschlossen. Des Weiteren bleiben die Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen bestehen. Demnach sind Besuche nur für eine Person für eine Stunde pro Tag und nur mit Maske gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Lesen sie hier die neue CoBeLVO als pdf:

Lesen sie hier die Begründungen zur neuen CoBeLVO als pdf:

Lesen sie hier das aktuelle Amtsblatt des Rhein-Pfalz-Kreises als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

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