Mannheim

338 Aktuelle Meldung zu Corona 04.02.2021

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Moderna Impfstoff in Mannheim eingetroffen
  3. Impftermine
  4. Jobcenter unterstützt Schüler*innen bei der Anschaffung von Endgeräten

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 10074/ Vier weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 03.02.2021, 16 Uhr, 19 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 10074 .

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 80 Jahre alte Frau verstarb in einem Krankenhaus außerhalb Mannheims. Eine über 90 Jahre und eine über 70 Jahre alte Frau sowie ein über 80 Jahre alter Mann verstarben in Mannheimer Pflegeeinrichtungen. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 236 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 9163 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 675 akute Fälle.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Moderna Impfstoff in Mannheim eingetroffen

Heute, am 4. Februar 2021, ist die erste Lieferung des Moderna-Impfstoffs im Mannheimer Impfzentrum eingetroffen. Damit wird das Angebot um einen weiteren Impfstoff ergänzt. Bisher wurde in Mannheim der Biontec/Pfizer-Impfstoff eingesetzt. Ab morgen wird für den zusätzlichen Impfstoff eine eigene Impfstraße auf dem Maimarktgelände geöffnet sein.

Bereits ab heute kann bei der Terminvermittlung ausgewählt werden, welcher der verfügbaren Impfstoffe gewünscht ist. Die Impftermine werden wieder um 17 Uhr eingestellt, auch für den darauffolgenden Tag.

Sowohl der Biontech/Pfizer als auch der Moderna-Impfstoff sind mRNA-Impfstoffe. Damit ist der Wirkmechanismus gleich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) bewertet beide mRNA-Impfstoffe hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit als gleichwertig. Beide Impfstoffe werden zum Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung empfohlen.

Ein Unterschied besteht im Abstand, in dem die Erst- und Zweit-Impfung vorgenommen werden sollte. Sind bei Biontech/Pfizer ein Zeitraum von circa 21 Tagen zwischen den Impfungen empfohlen, liegt dieser bei Moderna bei 28 Tagen. Wichtig zu beachten ist, dass beide Impfungen mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen werden müssen, um die gewünschte Schutzwirkung zu erreichen. Es wird daher dringend empfohlen, bei der Terminanmeldung gleich beide Impftermine zu vereinbaren und diese im selben Impfzentrum wahrzunehmen.

Für die Impftermine, die über die Briefe der Stadt an über 80-jährige Mannheimer*innen vergeben werden, ist, wie geplant, weiterhin der Biontech/Pfizer-Impfstoff vorgesehen.

3. Impftermine

Täglich um 17.00 Uhr werden neue Impftermine eingestellt, auch für den darauffolgenden Tag. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt drei Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren.

  1. Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen. Eine Anleitung zur Anmeldung über die Website finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung: Impfterminservice – Anleitung für Impflinge
  2. Per Telefon unter 116117
  3. Mit der App „116117“

Bitte buchen Sie unbedingt Termine für die 1. UND die 2. Impfung.

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Zu den impfberechtigten Personengruppen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/

Wurde trotz fehlende Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Ärztliches und sonstiges medizinisches Personal benötigen eine Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), dass sie zu den benannten Gruppen der Priorität 1 gehören.

Die Stadt Mannheim verschickt zudem seit Anfang Februar nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen, die über 80 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Mannheim haben. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117, eine Terminvergabe für den berechtigten Personenkreis gesichert. Je nach Impfstoffverfügbarkeit können die Angeschriebenen in den nachfolgenden Wochen nach und nach geimpft werden.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert. Anrufe vor Erhalt des Schreibens und ohne Zugangsnummer sind nicht zielführend.

4. Jobcenter unterstützt Schüler*innen bei der Anschaffung von Endgeräten

Die Bundesregierung hat zusätzliche Unterstützung für Schüler*innen aus bedürftigen Familien beschlossen: Die Jobcenter übernehmen künftig bis zu 350 Euro der Kosten für die Anschaffung digitaler Endgeräte.

Für Familien mit geringem Einkommen ist die Anschaffung eines Laptops oder Tablets oft eine nicht zu verkraftende finanzielle Belastung. Um allen Schüler*innen die Teilnahme an Fernlernangeboten zu ermöglichen, stellte das Land den Schulen Mittel zur Anschaffung einer begrenzten Anzahl an Leihgeräten zur Verfügung. Wo dieses Kontingent nicht ausreicht, gewährt der Gesetzgeber nun eine Beihilfe für Familien im Sozialleistungsbezug. Voraussetzung ist, dass die digitalen Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanzunterricht notwendig sind. Da ein solcher Bedarf nur vor Ort in den Schulen festgestellt werden kann, ist eine Bestätigung durch Schulleitungen oder Lehrkräfte notwendig.

Das Jobcenter und der Fachbereich Bildung der Stadt Mannheim stehen hierzu in enger Abstimmung und haben bereits die Schulen informiert. Für Fragen zu der neuen Unterstützung steht das Jobcenter Mannheim Schulen gerne zur Verfügung.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Mannheim erhält Städtebauförderungsmittel in Höhe von 6,4 Millionen Euro

Ob auf Spinelli, in Käfertal, in der Innenstadt oder auf der Schönau: Flächendeckend entwickelt sich Mannheim städtebaulich weiter. Für seine Bauvorhaben wird die Stadt vom Land Baden-Württemberg im Programmjahr 2021 mit insgesamt 6,4 Millionen Euro bezuschusst, wie nun das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Rahmen seiner Programmverkündung mitgeteilt hat.

„In schwierigen Zeiten, die im vergangenen wie im laufenden Programmjahr durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie geprägt sind, ist es umso wichtiger, mit der Städtebauförderung ein Instrument an der Hand zu haben, das den Kommunen Finanzierungs- und Planungssicherheit gibt. Allerdings werden wir auch künftig nicht ohne weitere finanzielle Unterstützungen des Landes aus den verschiedenen Fördertöpfen auskommen, um laufende Projekte fortführen oder neue Projekte beginnen zu können“, bewertet Baubürgermeister Ralf Eisenhauer.

1,7 Millionen Euro fließen in die städtebauliche Entwicklung der ehemaligen „Spinelli Barracks“ und stehen für die Herstellung der Parkschale und den Umbau der U-Halle zur Verfügung. Durch die Erhöhung der Mittel um 1,6 Millionen Euro im Gebiet „Käfertal Zentrum“ können die dringend notwendige Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses und die Umgestaltung des Stempelparks angegangen bzw. fortgesetzt werden. Dadurch wird das Ortszentrum von Käfertal nach der Ansiedlung eines Nahversorgers, der umfangreichen Modernisierung des Kulturhauses und der Ertüchtigung der Verkehrswege weiter aufgewertet. Mit zusätzlich 900.000 Euro Städtebauförderungsmittel für die Maßnahme „Innenstadt Planken“ wird die Sanierung der wichtigsten Mannheimer Einkaufsstraße mit der Umgestaltung der Seitenstraßen bezuschusst. Zu guter Letzt kann die Stadt mit den zusätzlichen Förderungsmitteln in Höhe von 2,2 Millionen Euro für das Sanierungsgebiet „Schönau Nordwest“ zum Erhalt preisgünstiger Wohnungen beitragen und die Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft (GBG) bei den laufenden Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers mit mehr als 1.700 Wohnungen unterstützen. Auch die Neuordnung des Wohnumfeldes und die Umgestaltung mehrerer städtischer Kinderspielplätze sind durch die Erhöhung der Finanzhilfe finanziell abgesichert. Damit ist es möglich vor Ort zu zeigen, wie die attraktive Gestaltung des Wohnumfeldes auf der Grundlage intensiver Beteiligungsprozesse erfolgreich umgesetzt werden kann.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Stadt plant neue Gemeinschaftsunterkunft auf Spinelli

Nach der temporären Schließung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in der Industrie-/Pyramidenstraße in Mannheim durch das Land Baden-Württemberg ist die Stadt Mannheim dazu verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen. Das Gebäude 1586 auf dem Konversionsareal Spinelli im Stadtteil Feudenheim soll von der Stadt Mannheim gemietet und als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete betrieben werden. Dies wurde in der gestrigen Gemeinderatssitzung beschlossen.

Bis 2019 wurde dieses Gebäude vom Land Baden-Württemberg als LEA genutzt. Sowohl der Standort als auch das Gebäude haben sich daher als geeignet zur Unterbringung von geflüchteten Personen erwiesen. Rund 100 Personen können dort untergebracht werden. Die einzelnen Wohneinheiten sind so gestaltet, dass sich kleine und größere Familien sowie Einzelpersonen weitgehend selbstständig versorgen können. Die GBG ist Eigentümerin des Gebäudes und wird es bezugsfertig herrichten.

Das Land Baden-Württemberg hat im Juni 2020 die LEA in der Industrie-/Pyramidenstraße wegen einer notwendigen Sanierung der Immobilie vorübergehend geschlossen und derzeit stehen dem Land keine Ersatzunterkünfte in Mannheim für die Erstaufnahme von Geflüchteten zur Verfügung. Daher ist die Vereinbarung zwischen dem Land und der Stadt Mannheim über die Befreiung der Aufnahme von Flüchtlingen – das so genannte LEA-Privileg – zunächst bis zum Abschluss der Renovierungsarbeiten ausgesetzt. Das heißt, dass die Stadt Mannheim ab Januar 2021 vorübergehend Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung aufnehmen muss. Dafür werden geeignete Unterkünfte benötigt. Wenn die erforderliche Sanierung des Gebäudes in der Industriestraße abgeschlossen ist, plant das Land, diese erneut zur Erstaufnahme von Flüchtlingen in Betrieb zu nehmen.

„Unabhängig vom LEA-Privileg bleibt die Stadt Mannheim immer in einer Unterbringungsverpflichtung, zum Beispiel für Familienangehörige, volljährig gewordene, unbegleitete minderjährige Antragstellerinnen und Antragsteller, Geflüchtete aus Resettlement-Programmen und Personen, die im Rahmen des Bündnisses „Sicherer Hafen“ aufgenommen werden. Deshalb ist eine langfristige Anmietung des Gebäudes erforderlich“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Auf der Basis der gegenwärtigen Zugänge geht die Stadtverwaltung davon aus, dass über das Jahr 2021 rund 300 Personen inklusive der Verpflichtung im Rahmen des Bündnisses „Sicherer Hafen“ aufgenommen werden.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Landtagswahl Baden-Württemberg: Wählendenverzeichnisse sind erstellt

Am letzten Wochenende wurden die Wählendenverzeichnisse für die beiden Mannheimer Wahlkreise – Wahlkreis 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und Wahlkreis 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt, und Seckenheim) – erstellt. Es wurden gemeinsam mehr als 196.000 Mannheimerinnen und Mannheimer erfasst, die seit mindestens 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg wohnen, am 31. Januar 2021 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet waren, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag volljährig sein werden.

Bitte, Briefkasten richtig zu beschriften

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 21. Februar 2021 ihre persönliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnungsanschrift und werden gebeten darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe auch zugestellt werden können. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl.

Briefwahl ab jetzt möglich

Die Beantragung der Briefwahl geht schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können ganz einfach zum Beispiel online über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de oder telefonisch unter 293-9566.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf ihrer Rückseite auch einen Briefwahlantrag. Noch bequemer geht es online auf www.mannheim.de/wahlen. Wer ein Smartphone mit entsprechender Software und Internet-Zugang besitzt, bekommt mit dem auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code den Briefwahlantrag bereits vorausgefüllt. Mit diesem praktischen Verfahren ist die Beantragung der Briefwahl denkbar einfach und sicher.

Wahlbüro ist ab 8. Februar 2021 geöffnet

Für alle Fragen zur Wahl steht das Wahlbüro im Rathaus E 5, 68159 Mannheim ab 8. Februar 2021 zur Verfügung:

Öffnungszeiten: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr, in der Woche vor der Wahl täglich bis 18 Uhr
Telefonsammelanschluss: 0621/293-9566
Fax: 293-9590.

Bei persönlicher Abholung von Briefwahlunterlagen hilft eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, Wartezeiten zu verkürzen. Die Abgabe von Wahlbriefen ist auch über den Rathausbriefkasten im Rathaus E 5 möglich.

Die wichtigsten Informationen werden im Internet unter www.mannheim.de/wahlen bereitgestellt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Kranzniederlegung zum 25. Todestag des ehemaligen Oberbürgermeisters und Ehrenbürgers Prof. Dr. Ludwig Ratzel

Am 05. Februar 2021 jährt sich der Todestag von Prof. Dr. Ludwig Ratzel, ehemaliger Oberbürgermeister und Ehrenbürger der Stadt Mannheim, zum fünfundzwanzigsten Mal. Aus diesem Grund wird die Stadt Mannheim am Ehrengrab des Verstorbenen auf dem Hauptfriedhof einen Kranz niederlegen.

Prof. Dr. Ludwig Ratzel bekleidete von 1972 bis 1980 das Amt des Mannheimer Oberbürgermeisters. Zuvor war er bereits seit 1959 Erster Bürgermeister seiner Heimatstadt. Er widmete sich den großen Wohnbauprojekten auf der Vogelstang, am Neckarufer-Nord, im Herzogenried und dem Bau des Collini-Centers. Die Gas-Versorgung Süddeutschlands, den Ausbau des Großkraftwerkes und die Fernwärme gehörten ebenfalls zu seinen Schwerpunkten. In seine Amtszeit fiel auch die Ausrichtung der Bundesgartenschau in Mannheim im Jahr 1975.

Die Stadt Mannheim verlieh ihm 1980 die Ehrenbürgerwürde. Im Oktober 1998 wurde ein Teilstück der Otto-Beck-Straße in Ludwig-Ratzel-Straße umbenannt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Stadt will preisgünstigen Wohnraum schaffen: Ausübung des Vorkaufsrechts auf Grundstück in Neuhermsheim

Erstmals will die Stadt ein unbebautes Grundstück mit Mitteln aus dem Mannheimer Bodenfonds erwerben, womit durch den Neubau eines Mehrparteienhauses von insgesamt circa 20 Wohnungen mindestens sechs Wohnungen mit preisgünstigen Mieten geschaffen werden können. Eine entsprechende Vorlage der Stadtverwaltung hat der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) am Donnerstag nicht-öffentlich empfohlen, die Stadträte haben das Vorhaben im Gemeinderat nach ausführlicher Beratung mehrheitlich beschlossen.

„Durch den neu eingerichteten Bodenfonds stehen uns Mittel zur Verfügung, mit denen Grundstücke gekauft werden können – und zwar nicht nur dann, wenn sie anlassbezogen benötigt werden, sondern um einen Vorrat zu schaffen, der die städtebauliche Entwicklung langfristig fördert und bezahlbaren Wohnraum möglich macht. Das Grundstück in Neuhermsheim in verkehrsgünstiger Lage kann sofort entwickelt werden und einkommensschwachen Familien ein neues Zuhause bieten und so dazu beitragen, dass Mannheim ein nachhaltiger und lebenswerter Ort bleibt“, bewertet Ralf Eisenhauer, neuer Bürgermeister für Planen, Bauen, Verkehr und Sport, den Vorstoß.

Wegweisender Schritt für gutes Wohnen für alle

Bei der knapp 1.400 Quadratmeter großen Freifläche in der Ernst-Barlach-Allee möchte die Stadt von dem bestehenden Vorkaufsrecht Gebrauch machen und die finanziellen Mittel hierfür aus dem Bodenfonds ziehen – jedoch nur, sollte der aktuelle Käufer sich nicht selbst bereit erklären, die 30-Prozent-Quote für bezahlbares Wohnen umzusetzen. Hierzu endet die Frist Mitte Februar. Das Vorkaufsrecht soll auf Basis des mit dem aktuellen Käufer bereits vereinbarten Kaufpreises ausgeübt werden.

Die Stadt plant nach erfolgreichem Erwerb das Objekt nach den Regelungen der Konzeptvergabe weiter zu vermarkten. „Es ist ein wegweisender Schritt für die Zukunft unserer Stadt und ein Signal an all diejenigen, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt finanziell durchs Raster fallen. Dafür will die Stadt rund 1,7 Millionen Euro investieren. Nach wie vor begrüßen wir aber auch eine einvernehmliche Lösung mit dem Käufer, so lange unser Ziel des bezahlbaren Geschosswohnungsbaus erfüllt wird“, sagt Eisenhauer.

Der Bodenfonds ergänzt das 2018 beschlossene 12-Punkte-Programm, das unter anderem eine 30-Prozent-Quote an preisgünstigen Mietwohnungen bei Neubauten auf städtischen Grundstücken vorsieht.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Kita-Gebühren für den Januar werden erlassen

Gemeinderat beschließt analoge Regelung zur Erstattung der Betreuungsgebühren wie im vergangenen Jahr

Bereits im vergangenen Frühjahr hatte der Gemeinderat entschieden, Eltern, die während der pandemiebedingten Schließungen keine Notbetreuung in Anspruch genommen hatten, die Betreuungsgebühren für die Monate April, Mai und Juni für Kitas, Kindertagespflege und Schulkindbetreuung zu erlassen. Nun hat der Gemeinderat entschieden, auch mit den Gebühren für den Januar 2021 so zu verfahren. Demnach wird die Stadt Mannheim für den Januar die Elternbeiträge erstatten, wenn der Betreuungs-Platz den gesamten Monat über nicht in Anspruch genommen wurde. Auch die freien Träger werden für diese Fälle wieder eine Erstattung bis zur Höhe der kommunalen Gebühren erhalten.

„Es ist unser Ziel, Eltern in dieser für Familien besonders herausfordernden Zeit zumindest bei den Betreuungsgebühren zu entlasten. Wir begrüßen daher die Entscheidung des Landes, die Kosten für die Gebührenerstattung bis zur Wiedereröffnung der Betreuungseinrichtungen zu 80 Prozent zu übernehmen“, betonte der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Auch für die Betreuungsangebote im Bereich Kindertagespflege werden wieder für den Monat Januar die kommunalen Kostenbeiträge der Eltern an die Stadt entfallen für Zeiten, in denen keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die privatrechtliche Zuzahlung, die die Eltern an die Kindertagespflegeperson zahlen und mit dieser individuell vereinbaren, ist hiervon nicht tangiert.
Analog den Landesempfehlungen Baden-Württemberg wird Kindertagespflegepersonen für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 die laufende Geldleistung in vollem Umfang gewährt und ab 01.02.2021 für Kinder, die nicht in Notbetreuung sind, eine um die Sachkosten reduzierte laufende Geldleistung wie bereits in den Monaten April bis Juni 2020, damit Kindertagespflegepersonen ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.

„Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen leisten in der Notbetreuung einen enormen Einsatz für die Familien, den wir durch die Bereitstellung entsprechender Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Schutzmasken für unser Personal unterstützen. Freie Träger und Tagespflegepersonen erhalten hierfür einen Zuschuss der Stadt für die Anschaffung von Hygienemitteln“, ergänzte Familienbürgermeister Dirk Grunert, der den Fachkräften in den Kitas, Horten und der Schulkindbetreuung für ihre Arbeit dankte.

Bei den freien Trägern werden Erstattungen für hygienebedingte Mehrbedarfe bis maximal 1.000 Euro pro Monat und Einrichtung weiterhin auch während der Corona-bedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen gewährt. Kindertagespflegepersonen mit Erlaubnis und aktiver Kinderbetreuung wird analog zum Vorjahr ein einmaliger Sachkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro für pandemiebedingte Ausgaben wie Reinigungs- und Hygienemaßnahmen oder medizinische Masken gewährt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Neue Plakatierungsrichtlinie erfolgreich umgesetzt

Seit Sonntag hängen im ganzen Mannheimer Stadtgebiet Plakate der Kandidatinnen und Kandidaten für die baden-württembergische Landtagswahl am 14. März. Für das Anbringen der Plakate mussten sich alle politischen Parteien, Wählervereinigungen, Gruppierungen und Einzelkandidaten an die neue Plakatierungsrichtlinie der Stadt Mannheim halten, die Anfang des Jahres in Kraft getreten war. Das erste Fazit der Ordnungsbehörde fällt grundsätzlich positiv aus.

„Wir können beobachten, dass die Richtlinie grundsätzlich beachtet und umgesetzt wurde. So haben wir nicht nur ein geordneteres Stadtbild, sondern es gibt vor allem auch keine verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße, beispielsweise durch das unerlaubte Anbringen von Plakaten an Verkehrsschildern“, zieht Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht ein erstes Fazit. Er hatte in diesem Jahr im Vorfeld der Plakatierungen virtuelle Gespräche mit allen Beteiligten durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung veranlasst, um nochmals über die neue Richtlinie aufzuklären und eventuell offene Fragen zu beantworten. „Das wurde sehr gut angenommen. Sollte es dennoch vorkommen, dass ein Plakat fehlerhaft aufgehängt sein sollte, haben die Parteien zugesagt, dass sie dieses selbst schnellstmöglich beseitigen oder woanders aufhängen werden. Schließlich liegt ein fairer, geordneter Wahlkampf, der in Zeiten von Corona ohnehin nur eingeschränkt möglich ist, im Interesse aller Beteiligten. Daher hoffe ich, dass diese ersten Tage der Wahlkampfplakatierung nicht nur eine Momentaufnahme waren, sondern appelliere an alle, dieses disziplinierte Verhalten auch in den kommenden Wochen beizubehalten. Auch anhand der Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger erkennen wir, wie genau die Öffentlichkeit darauf achtet, wer sich an die neuen Regelungen hält.“

Nicht rechtskonform aufgehängte Plakate, die auch von den Parteien nicht korrigiert werden, werden von der Stadtreinigung kostenpflichtig beseitigt. Die novellierte „Richtlinie der Stadt Mannheim über die Werbung im öffentlichen Raum durch Plakate, Banner und Fahnen“ war zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Hintergrund der Novellierung der Plakatierungsrichtlinie waren die übermäßigen Plakatierungen, die 2019 anlässlich der zeitgleichen Gemeinderats- und Europawahl im gesamten Stadtgebiet erfolgten und stellenweise nicht rechtskonform waren. Dies haben die Verwaltung und der Gemeinderat aufgegriffen und thematisiert. Die Novellierung der Plakatierungsrichtlinie wurde anschließend in einem umfassenden Abstimmungsprozess zwischen dem Gemeinderat und mehreren Bereichen der Verwaltung entwickelt.
Im Ergebnis sind nun in der neuen Richtlinie verschiedene Plätze und Straßenabschnitte aufgeführt, die plakatierungsfrei bleiben müssen. Ebenso ist die Plakatierung an Brückenbauwerken untersagt. Unzulässig ist auch die Anbringung von Plakaten an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen, zum Beispiel an Ampelanlagen oder Parkscheinautomaten, sowie an deren Pfosten.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Sieben Mannheimer Schulen erhalten Unterstützung von „Schule macht stark“

Bund-Länder-Initiative für mehr Bildungsgerechtigkeit mit breiter Berücksichtigung Mannheims

Mit Beginn des Jahres ist die Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ gestartet. Ziel der mit 125 Millionen Euro dotierten und auf zehn Jahre angelegte gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) ist es, die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schüler*innen zu verbessern. Bundesweit sind 200 Schulen für die fünfjährige erste Phase der Initiative zur Unterstützung von Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe I in sozial schwierigen Lagen ausgewählt worden – darunter auch sieben Schulen aus Mannheim.

„Wir freuen uns sehr über die breite Einbeziehung so vieler Mannheimer Schulen in das Programm. Bundesweit sind nur in Berlin und Stuttgart mehr Schulen berücksichtigt worden“, betont der Mannheimer Bildungsbürgermeister Dirk Grunert. Die Stadt Mannheim hatte sich im Vorfeld beim Land dafür stark gemacht, dass Mannheim eine breite Unterstützung erfährt. „Gerade die Pandemie hat nochmals deutlich gemacht, dass Schulen mit besonderen Herausforderungen einer speziellen Unterstützung bedürfen, da gerade Schüler*innen, die es aufgrund ihrer familiärer Situation schwerer haben, durch die aktuelle Lage nochmals besonders benachteiligt sind. Daher haben wir stark dafür geworben, dass die Mannheimer Schulen bei diesem Programm Berücksichtigung finden“, hebt Grunert hervor. Es sei als Erfolg zu werten, dass nun sieben Schulen in das Programm aufgenommen wurden. Besonders erfreulich sei, dass alle allgemeinbildenden Schularten berücksichtigt wurden – von der Grundschule über die Gemeinschaftsschule bis zum Gymnasium, so der Bürgermeister.

Teilnehmen werden die Jungbusch-Grundschule, Uhland-Werkrealschule, Humboldt-Werkrealschule, Marie-Curie-Realschule, Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule sowie das Elisabeth-Gymnasium und Johanna-Geissmar-Gymnasium.

Durch die Initiative werden Schulen in sozial schwierigen Lagen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages darin unterstützt, ihren Schüler*innen den ihren Potenzialen entsprechenden bestmöglichen Lern- und Bildungserfolg zu ermöglichen. Die Stadt Mannheim setzt sich bereits seit längerem – unter anderem in ihren strategischen Zielen – für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ein und dafür, allen Kinder und Jugendlichen der Stadt eine gute Schulbildung und qualifizierte Bildungsabschlüsse zu ermöglichen.

Hintergrund:

Die Initiative „Schule macht stark“ richtet sich an alle Schularten und Jahrgangsstufen im Primarbereich und in der Sekundarstufe I. Sie ist auf zehn Jahre angelegt und in zwei Phasen zu je fünf Jahren gegliedert. In der ersten Phase unterstützt ein durch das BMBF finanzierter Forschungsverbund mit praxisnaher Forschung die Schulen dabei, ihre besonderen Herausforderungen zu meistern. Das bedeutet konkret, dass die Wissenschaftler*innen ab dem Schuljahr 2021/2022 gemeinsam mit den Schulen daran arbeiten werden, Bedarfe in der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu identifizieren, vorhandene Potenziale zu erkennen und neue Strategien und Konzepte zu entwickeln. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Vernetzung der Schulen mit anderen Bildungs- und sozialen Angeboten im Umfeld der Schulen sowie untereinander. Die zweite Phase dient dem Transfer der entwickelten Strategien und Konzepte an andere Schulen, so dass neben den 200 Schulen der ersten Phase möglichst viele weitere von der Initiative profitieren können. Dies wird ebenfalls wissenschaftlich unterstützt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021

Kreiswahlausschuss hat über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden

Am 19. Januar 2021 wurden die Wahlvorschläge für die Landtagswahl von den Kreiswahlausschüssen in den 70 Wahlkreisen des Landes zugelassen – auch für die beiden Mannheimer Wahlkreise 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt und Seckenheim). Für den Wahlkreis 35 wurden 14 Wahlvorschläge zugelassen. Für den Wahlkreis 36 wurden 13 Wahlvorschläge zugelassen.

Inzwischen steht auch die landeseinheitliche Reihenfolge auf dem Stimmzettel fest: Die Landeswahlleiterin hat die Nummerierung mitgeteilt. Die genauen Daten sind in der Öffentlichen Bekanntmachung zu finden.

Das Wählerverzeichnis wird erstellt

Am kommenden Wochenende wird das Wählerverzeichnis für die beiden Mannheimer Wahlkreise erstellt. Automatisch eingetragen werden etwa 200.000 Mannheimerinnen und Mannheimer, die seit mindestens 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg wohnen, am 31. Januar 2021 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag volljährig sein werden.

Bitte, Briefkasten richtig zu beschriften

Den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden bis spätestens 21. Februar 2021 die Wahlbenachrichtigungen an die Wohnungsanschrift zugestellt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe sie auch erreichen. Wer bis 21. Februar 2021 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dies sofort beim Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 überprüfen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass nicht gewählt werden darf.

Wählen in Zeiten von Corona

Die Beantragung der Briefwahl geht schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können zum Beispiel ganz einfach online über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro (E-Mail: wahlbuero@mannheim.de, Telefon: 0621/293-9566). Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, vor Ort im auf der Wahlbenachrichtigung genannten Wahllokal zu wählen. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, hierzu einen eigenen Stift mitzubringen und die gültigen Hygieneempfehlungen (Maske, Abstand halten, Niesetiquette) zu beachten sowie den Anweisungen vor Ort zu folgen.

Der Briefwahlantrag ist vorgedruckt

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf ihrer Rückseite auch einen Briefwahlantrag. Noch bequemer geht es online auf www.mannheim.de/wahlen. Wer ein Smartphone mit entsprechender Software und Internet-Zugang besitzt, bekommt mit dem auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code den Briefwahlantrag bereits vorausgefüllt. Mit diesem praktischen Verfahren ist die Beantragung der Briefwahl denkbar einfach und sicher.

Briefwahl – neu organisiert

Um auch in Corona-Zeiten eine sichere und zügige Abwicklung gewährleisten zu können, werden die Briefwahlunterlagen automatisiert bei einem externen Dienstleister verarbeitet. Sichtbar wird dies auch durch den neuen Kombi-Wahlschein. Der rote Wahlbriefumschlag ist nun an den Wahlschein angehängt und wird entlang der Perforationslinie abgetrennt. Nähere Informationen sind in den Briefwahlunterlagen auf dem zugehörigen Merkblatt beschrieben.

Alle Details zur Briefwahl und auch alle sonstigen Wahlinformationen sind im Internet unter www.mannheim.de/wahlen zu finden.

Wahlbüro öffnet am 8. Februar 2021

Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl. Nur Wahlempfehlungen gibt es keine! Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim. Telefon: 0621/293-9566.
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 sind: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr. Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Mannheim erlässt neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

Die Stadt Mannheim hat heute (28.01.2021) eine neue Allgemeinverfügung (AV) zur Maskenpflicht erlassen. Demnach gilt im Stadtgebiet Mannheim für den Fußgängerverkehr die Verpflichtung zum Tragen einer nicht medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung montags bis samstags von 9 bis 20 Uhr im Bereich der öffentlichen Straße in den Planken, auf dem Paradeplatz, der Breiten Straße, dem verkehrsberuhigten Bereich G 2 / H 2, auf dem Marktplatz, der Kunststraße, auf den Kapuzinerplanken, der Fressgasse, auf dem Münzplatz, der Marktstraße, der Erbprinzenstraße, den Gehwegen des Kaiserrings zwischen Planken und Willy-Brandt-Platz, im gesamten Bereich der Fußgängerzone am Hauptbahnhof inklusive der Fahrradabstellplätze und dem Taxiplatz, auf der Fußgängerquerung zwischen Wasserturm und Planken sowie im Pausen-Aufenthaltsbereich für Schüler*innen an der Werner-von-Siemens-Schule und Carl-Benz-Schule.

Im gesamten Stadtgebiet besteht zudem im öffentlichen Raum die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung in Warteschlangen vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, sonstigen Verkaufsstellen, Poststellen, Abholdiensten, Ausgabestellen der Tafeln, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie Verwaltungsgebäuden.

An Bahn- und Bussteigen, im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäften sowie auf dem Marktplatz während der Marktzeiten geht die strengere Regelung der CoronaVO vor, die dort das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Standard vorschreibt.

Auf öffentlichen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet gilt für Begleitpersonen ab 14 Jahren die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung.

Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen u.a. zum Konsum von Lebensmitteln, jedoch nicht im Gehen, sondern nur stationär unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Eine gesonderte Ausnahme von der Maskenpflicht zum Rauchen besteht in keinem der geregelten Bereiche.
Die Maskenpflicht ist auch mit dem Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Make erfüllt.

Aufgrund der nächtlichen Aufenthaltsbeschränkungen wurde das Alkoholverkaufsverbot der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 nicht in die neue Allgemeinverfügung aufgenommen.

Die Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Maskenpflicht und zum Alkoholverkaufsverbot vom 30.11.2020. Sie ist zunächst bis zum 14.02.2021 befristet. Sie tritt morgen, 29.01.2021 in Kraft. Die AV kann hier eingesehen werden: Allgemeinverfügung Maskenpflicht 280121.pdf (mannheim.de)

Stadt Mannheim
05.02.2021

Im Online-Dialog mit pädagogischen Fachkräften

Live-Diskussion mit Einrichtungsleitungen, pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen

Bund und Länder haben beschlossen, die Maßnahmen des zweiten Lockdowns weiter fortzuführen und zum Teil noch schärfere Maßnahmen vereinbart. Derzeit sind Schulen und Kitas geschlossen, es wird jedoch in allen Kindertagesstäten eine Notbetreuung angeboten.

Um mit pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen ins Gespräch zu kommen und sich darüber auszutauschen, wie sie die Situation erleben, hatte Bildungsbürgermeister Dirk Grunert diese zu einem Online-Dialog eingeladen. Nachdem bereits im vergangen Jahr im Mai eine ähnliche Online-Diskussion zum Thema Hygiene in Kitas stattgefunden hatte, hatte der Bürgermeister im November und Dezember zu zwei Online-Dialogen mit Eltern von Kita-Kindern und Elternvertretungen sowie Schulleitungen, Eltern- und Schülervertreter*innen eingeladen. Mit der Veranstaltung wurde die Reihe fortgesetzt.

„In dieser schwierigen Situation leisten die Beschäftigten in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege einen wertvollen Beitrag um Kinder und Familien zu unterstützen. Familien erfahren durch ihren Einsatz wichtige Entlastung und Kinder werden weiterhin durch ihre Arbeit in ihrer Entwicklung gefördert. Ich danke den Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen daher herzlich für ihren enormen Einsatz“, wertschätzte Bürgermeister Grunert die Arbeit der Fachkräfte.

Gemeinsam mit dem Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer, und der Leiterin des Fachbereichs Tageseinrichtungen für Kinder, Sabine Gaidetzka, wurden in einem Live-Stream die Fragen der Teilnehmer*innen beantwortet.

Zirka 420 Zuschauer*innen beteiligten sich an dem Gesprächsangebot. Fragen der Teilnehmenden gab es insbesondere zu den aktuellen Hygienevorschriften und dem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen, der Maskenpflicht, Testungen, Impfungen, Umsetzung der Notbetreuung und Zusammenarbeit mit den Eltern in den Einrichtungen sowie die Sorge, sich bei der Arbeit mit dem Virus zu infizieren.

Ein großer Frageblock widmete sich den Sorgen der Erzieher*innen vor einer möglichen Ansteckung mit Covid 19. Der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer, erläuterte, dass nach wie vor alle wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür sprächen, dass kleine Kinder seltener an dem Virus erkrankten, weniger ansteckend sind und Kindertagesstätten somit keine Treiber der Infektion seien. Durch die Kontaktpersonennachverfolgung konnte ermittelt werden, dass ein Großteil der Infektionen in Kitas bislang nicht von den Kindern ausgegangen sind.

„Die Stadt Mannheim nimmt ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeiter*innen sehr ernst. Es gibt für die Kitas ein umfangreiches Hygienekonzept, das den Schutzhinweisen von Landesgesundheitsamt, KVJS und Unfallkasse Baden-Württemberg entspricht. Dazu gehört die Arbeit in konstanten festen Gruppen. In den städtische Kitas besteht Maskenpflicht, wenn der Sicherheitsabstand zwischen Erwachsenen nicht eingehalten werden kann. Lediglich in der direkten Arbeit mit den Kindern ist es erlaubt, keine Maske zu tragen. Die pädagogischen Fachkräfte erhalten von der Stadt Mannheim medizinische Masken. Für besonders schwierige Spezialsituationen wird den Häusern ein Kontingent an FFP2 Masken zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung dieser Masken erfolgte Anfang der Woche. Auch alle Fachkräfte, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung eine FFP2 Maske benötigen, ist diese zur Verfügung gestellt ,“ erläuterte Sabine Gaidetzka, die an die Fachkräfte appellierte, die jeweiligen Schutzmöglichkeiten zu nutzen.

Bürgermeister Grunert verwies auf Möglichkeiten freiwilliger Tests für die Beschäftigten. Bis Mitte April besteht weiterhin die Möglichkeit von drei kostenlosen Schnelltests für alle Erzieher/innen und zwar situationsunabhängig. Die Stadt Mannheim setze sich darüber hinaus dafür ein, dass sich Erzieher/innen schnellstmöglich impfen lassen können.

Die Aufzeichnung der Online-Veranstaltung kann hier angesehen werden:

Stadt Mannheim
05.02.2021

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