Wirtschaft & Finanzen

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

IG BAU: Fachkräfte sollen Tariflohn verlangen | Zusatzrente gesichert

Lohnuntergrenze für Dachdecker in Speyer gestiegen

Dachdecker haben Anspruch auf einen höheren Mindestlohn. Die IG BAU ruft Beschäftigte zum Lohn-Check auf.

Mehr Geld im Handwerk: Für die Dachdecker aus Speyer gilt eine neue tarifliche Lohnuntergrenze. Gelernte Kräfte haben seit 1. Januar Anspruch auf einen Mindestverdienst von 14,10 Euro pro Stunde – 3,7 Prozent mehr als bisher. Das teilt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit – und ruft Beschäftigte in der Region zum Lohn-Check auf. „Auf der aktuellen Lohnabrechnung muss das Plus auftauchen. Wer leer ausgeht, sollte sich an die Gewerkschaft wenden“, so Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Die IG BAU appelliert zugleich an Fachkräfte, auf dem deutlich höheren Tariflohn zu bestehen. Dieser liegt bei 19,12 Euro pro Stunde. „Trotz Pandemie laufen die Arbeiten im Dachdeckerhandwerk auf Hochtouren. Hier sollte sich niemand unter Wert verkaufen“, sagt Wunderlich. Anspruch auf die tarifliche Bezahlung haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied in der Dachdeckerinnung ist.

Außerdem bleibt die tarifliche Altersvorsorge in der Branche bestehen. „Die Unternehmen wollten bei der Zusatzrente sparen. Die Folgen für Dachdecker, die wegen der harten körperlichen Arbeit nur selten bis zum gesetzlichen Rentenalter durchhalten und nur auf geringe Altersbezüge kommen, wären fatal gewesen. Jetzt müssen Arbeitgeber sogar einen höheren Rentenbeitrag zahlen“, erklärt IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt. Für Beschäftigte sei damit die tarifliche Extra-Rente von 94 Euro pro Monat gesichert.

Auch die Vergütungen für Azubis sind zum Januar gestiegen. Sie kommen jetzt auf 780 Euro im ersten, 940 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
15.02.2021

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Gewerkschaft NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld

Dramatische Lage im Gastgewerbe: Großteil der Beschäftigten in Speyer in Kurzarbeit

Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels in Speyer macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat. Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 101 gastgewerbliche Betriebe in Speyer Kurzarbeit an – das sind 74 Prozent aller Betriebe der Branche in der Stadt.

Anlaufstelle in der Krise: Sechs Millionen Kurzarbeitende zählte die Arbeitsagentur auf dem Höhepunkt des Lockdowns im letzten Frühjahr. Besonders betroffen ist nach wie vor das Hotel- und Gaststättengewerbe. 

Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 580. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, sagt Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz. „Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch in Speyer dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme“, betont Winkow.

Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet. Weitere Infos unter: https://www.ngg.net/mindest-kug „Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Holger Winkow. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro im Monat.

NGG-Region Pfalz
15.02.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Bis 31. März: Freiwillige Beiträge für 2020 zahlen

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2020 können noch bis zum 31. März gezahlt werden. Die Höhe des freiwilligen Beitrags kann jeder selbst wählen zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1 283,40 Euro. Auf der Überweisung sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben.

Warum es sich lohnen kann

Wegen des günstigen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung kann es für Selbstständige, Hausfrauen und Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Denn diese werden auf Mindestversicherungszeiten angerechnet und können die spätere Rente erhöhen. Auch können sie steuerlich absetzbar sein.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
15.02.2021

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