Ludwigshafen

50. Todestag von Friedrich Wilhelm Wagner: Stadt gedenkt ihres Ehrenbürgers

Mit einer Gedenkzeremonie an seinem Grab auf dem Hauptfriedhof hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch, 17. März 2021, aus Anlass seines 50. Todestages an ihren Ehrenbürger Friedrich Wilhelm Wagner erinnert. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck und die Landessprecherin der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz, Marlene-Charlotte Siegel, legten an Wagners Grab Kränze nieder. Friedrich Wilhelm Wagner wurde am 28. Februar 1894 in Ludwigshafen geboren, am 15. Dezember 1961 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gewählt, dessen zweiten Senat er bis 1967 vorstand. 1964 wurde ihm zu seinem 70. Geburtstag die Ehrenbürgerwürde der Stadt verliehen. Am 17. März 1971 verstarb Wagner in seiner Geburtsstadt. Der Freireligiösen Gemeinde gehörte Wagner schon seit seiner Kindheit an. Wie viele Sozialdemokraten seiner Zeit war er eng mit der Gemeinde verbunden.

Marlene-Charlotte Siegel, Landessprecherin der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz und OB Jutta Steinruck

„Der Lebensweg von Friedrich Wilhelm Wagner ist der eines aufrechten Demokraten und eines herausragenden Juristen, dessen Wirken mit der Berufung zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gekrönt wurde. Seiner Heimatstadt Ludwigshafen war er zeitlebens aufs Engste verbunden. Hier engagierte er sich unter anderem als Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion, ein Amt, das er erst mit der Berufung nach Karlsruhe niederlegte. Er gehörte neben dem Stadtrat demokratisch gewählten Parlamenten auf allen Ebenen an, dem Reichstag, dem Landtag von Rheinland-Pfalz und dem Deutschen Bundestag. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass Friedrich Wilhelm Wagner, nachdem er während der Diktatur des Nationalsozialismus Verhaftung, Flucht und Exil durchleben musste, eine der prägenden Gestalten der demokratischen Wiedergeburt Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg war. Mit seinem Leben und Wirken kann er uns heute noch ein Beispiel sein in seinem Einsatz für seine Heimatstadt und unseren freiheitlich demokratischen Rechtsstaat,“ erklärte OB Jutta Steinruck.

Kurzbiografie von Friedrich Wilhelm Wagner

Geboren am 28. Februar 1894 in Ludwigshafen am Rhein. Studium der Rechts- und Staatswissenschaft sowie der Philosophie in Tübingen, München, Berlin und Heidelberg. 1917 Mitglied der MSPD, 1919 Vorsitzender des Ortsvereins Ludwigshafen, 1921 Mitglied der Bezirksleitung Pfalz. 1922 Eröffnung einer Rechtsanwaltspraxis in Ludwigshafen. 1927 stellvertretender pfälzischer Bezirksvorsitzender der SPD und Gauführer des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold in der Pfalz. 1930 Mitglied des Reichstags, 1933 verhaftet, anschließend Flucht über die Schweiz nach Frankreich. 1936 geschäftsführender Vorsitzender der Zentralvereinigung der deutschen Emigration mit Sitz in Paris, 1938 Präsident der Landesgruppe der deutschen Sozialdemokraten in Frankreich.

1940 Flucht vor der Wehrmacht nach Südfrankreich, anschließend über Spanien und Portugal 1941 Emigration in die USA. Dort im Vorstand der deutschen Gruppe der Social Democratic Federation arbeitete Wagner bis zu seiner Ausreiseerlaubnis im November 1946 als Bibliothekar. Februar 1947 Ankunft in Ludwigshafen; März 1947 Wiedereröffnung der Anwaltspraxis sowie erneut Mitglied des Bezirksvorstandes der pfälzischen SPD und der Unterbezirksleitung Ludwigshafen. 1947 bis 1949 Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz, 1947/48 Verteidigung von Dr. Carl Wurster im I.G. Farben-Prozess, 1948/49 Mitglied im Parlamentarischen Rat, ab November 1948 wieder Stadtrat in Ludwigshafen, ab 1949 Mitglied des Bundestags, ab 1958 Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion. 1959 Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz, 1961/62 Vorsitzender SPD-Bezirkes Pfalz. Am 15. Dezember 1961 Wahl zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Nach seinem Amtsantritt legte er Anfang 1962 alle politischen Funktionen nieder und gab seine Mandate zurück. 1964 Ehrenbürger der Stadt Ludwigshafen. 1967 Ruhestand. 1970 Gründungsmitglied der Loge „Pylon am Rhein“ in Ludwigshafen. Friedrich Wilhelm Wagner starb am 17. März 1971 in Ludwigshafen.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Das Kulturbüro der Stadt Ludwigshafen bietet kostenfrei Bühne für Video- und Streaming-Projekte

Zur Unterstützung der lokalen Kulturszene stellt das Kulturbüro Kunst- und Kulturschaffenden aus Ludwigshafen Ressourcen wie Bühne und Equipment kostenfrei für Video- und Streaming-Projekte zur Verfügung. Denkbar sind digitale Tutorials oder Auftritte, Lektionen im Tanz sowie Performances und Experimente mit dem Medium Video.

Der zur Verfügung gestellte Raum hat die Größe von etwa 150qm. Die Größe der Bühne umfasst 30qm. Als Lichttechnik stehen 8 Stufenlinsen, 4 LED Spots und 12 PAR 54 zur Verfügung. Im Bereich der Tontechnik ist ein 12 Kanal Mischpult vorhanden. Mikrofone werden auf Anfrage gestellt.

Das Videoequipment sollte dagegen nach Möglichkeit selbst mitgebracht werden.

Auf Anfrage kann zusätzlich ein Techniker das Projekt begleiten, das nötige Videoequipment zur Verfügung gestellt werden und die Nachbearbeitung der jeweiligen Signale zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt werden.

Die Kosten für zusätzliches Equipment und Personal müssen allerdings von den Nutzer*innen übernommen werden.

Anfragen zu detaillierteren Informationen und Anmeldungen nimmt Holger Wieneke, technischer Sachbearbeiter des Kulturbüros, per Mail entgegen: holger.wieneke@ludwigshafen.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Stadtbibliothek: Besuch mit Terminvereinbarung

Die Stadt Ludwigshafen hat mit Wirkung vom Mittwoch, 17. März 2021, eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die auch Auswirkungen auf die Stadtbibliothek und die Stadtteil-Bibliotheken hat. Nutzer*innen müssen sich ab sofort für den Bibliotheksbesuch anmelden und vorab einen Termin vereinbaren. Dies ist für alle Bibliotheken möglich unter der zentralen Telefonnummer 0621 504-2605. Die Termine werden im 30-Minuten-Takt vergeben: für die Zentralbibliothek und Kinderbibliothek in der Bismarckstraße 44-48 von dienstags bis freitags zwischen 10 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr, und für die Stadtteil-Bibliotheken zu folgenden Öffnungszeiten: Edigheim: mittwochs von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Friesenheim: freitags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Gartenstadt: dienstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Mundenheim: donnerstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Oggersheim: freitags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Oppau: donnerstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Rheingönheim: dienstags von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr; Ruchheim: mittwochs von 10 bis 12 und 13 bis 18 Uhr. Beim Besuch der Bibliotheken müssen OP-Masken oder FFP2-Masken getragen werden, außerdem gelten Abstands- und Hygieneregelungen.

Darüber hinaus setzt die Stadtbibliothek ihren kontaktlosen Ausleihservice „Books to go“ fort. Über die Homepage www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek können Nutzer*innen gewünschte Medien in ein Formular eintragen. Die Medien liegen am nächsten Tag in der Zentralbibliothek in der Bismarckstraße zum Abholen bereit.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Baustelle nach Kontrolle versiegelt

Eine gemeinsame Kontrolle am Donnerstagvormittag, 11. März 2021, durch Einsatzkräfte der Stadtverwaltung – Bauaufsicht und Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit – sowie der Polizei folgte die Schließung einer Baustelle im Hemshof. Dortige Bauarbeiten waren trotz eines zuvor angeordneten Baustopps weitergeführt worden. Zudem waren Arbeiter vor Ort in einem nicht zumutbaren Matratzenlager untergebracht, welches geräumt wurde. Einer der angetroffenen Arbeiter versuchte seine wahre Identität mit einem gefälschten Ausweis zu verschleiern. Er wurde daraufhin von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt, um seine Identität festzustellen. Gegen ihn wird wegen Urkundenfälschung und illegalem Aufenthalt ermittelt. Auf Anordnung der Bauaufsicht erfolgte die Versiegelung der Baustelle.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Wieder Online-Termine für die Bürgerbüros buchbar

Im Bürgerbüro Rathaus sowie den drei Außenstellen Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können seit Montag, 15. März 2021, wieder online Termine gebucht werden. In allen Bürgerbüros haben die Bürger*innen die Möglichkeit, für die bevorstehende und die kommenden drei Wochen, Termine zu vereinbaren. In den Außenstellen beantragte Dokumente können dort ausschließlich mit einem zuvor online zu vereinbarenden Termin abgeholt werden. Alternativ können Dokumente auch im Rathaus an der Infothek ohne Termin abgeholt werden, falls sich die Antragsteller*innen bereits bei der Beantragung dafür entscheiden.

Wenn die vorhandenen Termine vergeben sind, können in dringenden und unaufschiebbaren Fällen telefonisch Termine vereinbart werden, da im Telefongespräch die Wichtigkeit des Anliegens abgeklärt wird. Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass grundsätzlich jeder Bürger*innen die Chance hat, einen Termin zu buchen, unabhängig von der Dringlichkeit seines Anliegens.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
18.03.2021

Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen

„Von der Arbeiterstadt zur Stadt der Arbeit“ – Online-Vortrag der VHS

Dr. Klaus-Jürgen Becker (Stadtarchiv Ludwigshafen) hält am Mittwoch, 24. März 2021, ab 19 Uhr per Live-Streaming auf dem YouTube-Kanal der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen den Vortrag „Von der Arbeiterstadt zur Stadt der Arbeit“.

Dr. Becker beleuchtet darin nicht nur den industriellen Wandel der Chemiestadt, sondern auch den sozialen Wandel anhand von Informationen zur Arbeiterbewegung.

Der Vortrag ist kostenfrei und wird auf dem YouTube-Kanal der VHS gezeigt unter folgendem Link: https://www.youtube.com/channel/UCRrbAsw7O4Id4kWM3otjeFg

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Volkshochschule (VHS)
18.03.2021

Online-Vorträge aus der Reihe „VHS Wissen Live“

Die Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen bietet auch im aktuellen Semester wieder einige Vorträge von „VHS Wissen Live“ an. Dieser Zusammenschluss einer Vielzahl von Volkshochschulen in ganz Deutschland ermöglicht eine große Bandbreite an Themen, präsentiert von bekannten Expert*innen.

„Zwischen Street-Art und Poesie: Cy Twombly live im Museum Brandhorst“ heißt eine virtuelle Ausstellungsführung mit Achim Hochdörfer am Donnerstag, 18. März 2021, von 19.30 bis 21 Uhr.

Cy Twombly (1928 bis 2011) war Fotograf, Maler und Aktionskünstler. Am Dienstag, 23. März 2021, um 19.30 Uhr geht es dann weiter mit dem Vortrag „Doping und Schattenwirtschaft statt olympischer Idee: Wie krank ist der Sport?“ der Sportjournalisten Claudio Catuogno und Thomas Kistner. Prof. Dr. Andreas Eckert, Historiker und Afrikawissenschaftler an der Humboldt Universität Berlin, beschäftigt sich in seinem Vortrag „Sklaverei: Eine globale Perspektive“ am Mittwoch, 24. März 2021, von 19.30 bis 21 Uhr mit der Geschichte der Sklaverei von der Antike bis heute. Zu allen Vorträgen kann man sich an der VHS Ludwigshafen anmelden unter der Telefonnummer 0621 504-2238 oder per E-Mail an info@vhs-lu.de; mit der Anmeldung erhält man den Zugangslink zum jeweiligen Vortrag.

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Volkshochschule (VHS)
18.03.2021

Corona-Virus

Ludwigshafen erlässt Allgemeinverfügung wegen steigender Inzidenzwerte – Verweilverbote und allgemeine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlagen – Terminshopping in Geschäften möglich

Aufgrund zuletzt steigender Corona-Infektionen und höherer Inzidenzwerte im Stadtgebiet erlässt Ludwigshafen eine Allgemeinverfügung. Im Einvernehmen mit der Landesregierung stimmte die Stadtverwaltung am heutigen Dienstag, 16. März 2021, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ab, um generell die Anzahl von Kontakten weiter zu verringern und damit Infektionen zu verhindern. Diese zusätzlichen Regelungen waren notwendig geworden, weil der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz für Corona-Neuinfektionen sowohl im Land als auch in Ludwigshafen an drei aufeinanderfolgenden Tagen 50 überschritten hatte. Die Allgemeinverfügung tritt ab Mittwoch, 17. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 28. März 2021.

Abweichend zur Siebzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) sind Geschäfte und gewerbliche Einrichtungen ab diesem Zeitpunkt für Kundenverkehr geschlossen. Eine Öffnung für Kund*innen ist nur mit der Vergabe von Terminen – was man unter dem Begriff Terminshopping versteht – zulässig. Diese Regelung gilt ebenfalls für Bibliotheken und Archive. Bei den Terminen sind die bisher geltenden Masken- und Abstandsregeln einzuhalten. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Ausgenommen von den Schließungen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Apotheken, Sanitäts- und Reformhäuser, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Bau- und Gartenbaumärkte, Märkte für Tierbedarf und Futtermittel, der Großhandel, Blumenfachgeschäfte sowie Gärtnereien und Gartenbaubetriebe.

Verweilverbote und allgemeine Maskenpflicht von Freitagnachmittag bis Sonntagnacht

Die städtische Allgemeinverfügung beinhaltet für die Wochenenden ein sogenanntes Verweilverbot und eine allgemeine Maskenpflicht auf allen öffentlichen Plätze sowie in allen öffentlichen Grünanlagen, ebenso entlang der Rheinpromenade im Bereich von der Schneckennudelbrücke bis zur Rhein-Galerie. Längere Aufenthalte, unabhängig davon ob die Menschen dort stehen, auf Parkbänken sitzen oder beispielsweise im Gras liegen, sind an den genannten Orten in der Zeit von Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, nicht gestattet. Allgemeine Maskenpflicht bedeutet, dass an diese Plätzen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen sind, sobald die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. In diesen Situationen dürfen die Masken auch nicht kurzfristig zum Essen, Trinken oder Rauchen abgenommen werden. Um diese Maskenpflicht einzuhalten, reichen Alltagsmasken aus. Medizinische Masken oder FFP2-Masken sind hierfür nicht notwendig.

Sport im Amateur- und Freizeitbereich ist in öffentlichen und privaten Anlagen nur im Freien bis zu einer Gruppengröße von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung des Abstandgebots zulässig. Training in Gruppen ist für Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu 20 Personen sowie einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Hier ist das Abstandsgebot ebenfalls einzuhalten. Ferner sind der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.

Die übrigen Regelungen der 17. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten bleiben davon unberührt.

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls Fragen können per E-Mail an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.

Oberbürgermeisterin Steinruck: „Maßnahmen wegen steigender Inzidenzwerte ergriffen“

„Angesichts der steigenden Inzidenzwerte mussten wir als Stadtverwaltung handeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Inzidenzwert zu drücken und einer drohenden dritten Infektionswelle zu begegnen. Unser Augenmerk liegt darauf, die Menschen im Zuge einer zuletzt dynamischen Infektionsentwicklung vor Infektionen zu bewahren“, betont Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. Mit den Maßnahmen wie dem Verweilverbot in Kombination mit der allgemeinen Maskenpflicht trage Ludwigshafen den Erfahrungen aus der Vergangenheit Rechnung, als es an Wochenenden vermehrt zu größeren Menschenansammlungen in Grünanlagen gekommen war. „Denn Virusübertragungen sind auch im Freien bei engem Kontakt möglich. Die effektivste Form, um die Menschen in Ludwigshafen in Pandemiezeiten zu schützen, besteht ohnehin darin, dass sich jede und jeder Einzelne an die Hygieneregeln hält sowie sowohl auf sich als auch seine Mitmenschen achtet“, ergänzt Steinruck.

Ausgefallene AstraZeneca-Impftermine werden neu angesetzt und nachgeholt

Aufgrund der bundesweiten Aussetzung des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca war auch im Impfzentrum Ludwigshafen die Verabreichung des Präparats gestoppt worden. Die am Dienstag, 16. März 2021, angesetzten 334 Impfungen mit AstraZeneca entfielen. Die Impflinge, welche am Freitag einen Termin für die Verabreichung des AstraZeneca-Präparats haben, erhalten ersatzweise Mittel von BioNTech oder Moderna.

Laut dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) werden alle landesweit abgesagten AstraZeneca-Termine nachgeholt. Das Ministerium teilte mit, dass neue Impftermine nur noch für zu impfende Personen der Prioritätengruppe 1 vergeben würden. Bisher vereinbarte Termine für die Prioritätengruppe 2 bleiben bestehen, hieß es weiter.

Im Stadtgebiet erfolgten bisher insgesamt 18.969 Impfungen (Stand 16. März 2021) gegen Corona. Davon entfielen 12.419 auf Erst- und 6.550 auf Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund 8,5 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote von rund 4,5 Prozent.

Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Speyer 24/7 News
18.03.2021

Derzeit keine Impfungen mit AstraZeneca-Präparat in Ludwigshafen

Aufgrund der bundesweiten Aussetzung des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca ist im Impfzentrum Ludwigshafen die Verabreichung des Präparats gestoppt worden. Deshalb fallen diese Woche am Dienstag, 16. März, und Freitag, 19. März 2021, insgesamt 478 – dienstags 334 und freitags 144 – Impftermine aus, bei denen Menschen das Vakzin des schwedisch-britischen Herstellers erhalten sollten. Wegen begrenzter Impfstoff­kapazitäten kann Impflingen, welche an den beiden Tagen das AstraZeneca-Vakzin erhalten sollten, nicht ersatzweise das BioNTech-Präparat verabreicht werden. Die zur Impfung mit dem BioNTech-Impfstoff vereinbarten Termine werden planmäßig durchgeführt. Sobald weitere Details zur Planung im Impfzentrum vorliegen, informiert die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit.

Mit der Aussetzung der Impfung des AstraZeneca-Wirkstoffs war das Bundesgesundheitsministerium einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts gefolgt.

Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Speyer 24/7 News
18.03.2021

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