Rheinland-pfälzischer Preis für Zivilcourage 2021: Sozialdezernentin Beate Steeg ruft zum Mitmachen auf
Einzelpersonen auch aus Ludwigshafen können ab sofort wieder für den Preis für Zivilcourage vorgeschlagen werden. Der Preis ist eine Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz, mit der in jedem Jahr Innenminister Roger Lewentz vorbildliche Held*innen des Alltags ehrt. Das könnten zum Beispiel aufmerksame Nachbar*innen sein, Nothelfer*innen, Zeug*innen einer Straftat oder Betreuende während oder nach einer Notsituation.
„Wir unterstützen gerne die Initiative des Landes, das 2021 erneut den Preis für Zivilcourage ausgelobt hat. Ich möchte die Ludwigshafener*innen ermutigen, dem Land Personen aus unserer Stadt zu benennen, die besonderen Mut gezeigt haben, in dem sie in einer Notsituation nicht weggesehen oder weggehört haben, sondern besonnen gehandelt und damit Menschen geholfen haben“, so Sozialdezernentin Beate Steeg, die auch Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landespräventionsrates ist.
Bis zum 30. September 2021 werden Vorschläge für die Preisträger*innen mittels eines Vorschlagsformulars unter www.kriminalpraevention.rlp.de entgegengenommen. Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz von Staatsekretärin Nicole Steingaß. Neben einer Urkunde und einer Skulptur winkt auch ein Geldpreis in Höhe von mindestens 500 Euro pro Person. Die Verleihung soll am 7. Dezember 2021 durch Minister Roger Lewentz in Mainz stattfinden.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021
Ludwigshafen verlängert Allgemeinverfügung wegen anhaltend hoher Infektionszahlen – Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar – Testzentrum in Innenstadt geplant
Da die Sieben-Tages-Inzidenz der Corona-Infektionen in Ludwigshafen weiterhin den Wert von 100 überschreitet, verlängert die Stadtverwaltung die bestehende Allgemeinverfügung bis Mitte April. In Abstimmung mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz setzt Ludwigshafen dabei seine Maßnahmen wie beispielsweise die nächtliche Ausgangbeschränkung fort, um die Anzahl der Kontakte zu senken und damit die Pandemie so weit wie möglich einzudämmen. Die Allgemeinverfügung tritt ab Montag, 29. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 11. April 2021.
„Mit Blick auf die Zahlen der vergangenen Tage und Wochen ist es zwingend notwendig, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens fortzuführen, um die Anzahl an Corona-Infektionen nachhaltig eindämmen zu können. Die sehr dynamische Pandemie-Entwicklung im Zusammenspiel mit Virus-Mutanten lässt uns leider keine Wahl, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung so gut wie möglich zu gewährleisten“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Um als eine große Stadtgemeinschaft die Corona-Pandemie gut zu bewältigen und Menschen zu schützen, müssen wir weiterhin aufeinander achten. Halten Sie sich zum eigenen Schutz an die Hygieneregeln und verhaltenden Sie sich in diesen Zeiten rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitmenschen“, betont Steinruck.
Gemäß der Achtzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) bleibt auch die Öffnung von Gastronomie im Außenbereich untersagt. In Rheinland-Pfalz ist es Gastronomiebetrieben seit dem 22. März 2021 unter Auflagen erlaubt, im Freien – in Form der sogenannten Außenbewirtung – Gäste zu bewirten, sofern der Corona-Inzidenzwert in der betroffenen Kommune unter dem Wert von 100 liegt. Ludwigshafen überschreitet aktuell diesen Wert, weshalb eine Außenbewirtung im Stadtgebiet derzeit nicht zulässig ist. Die Stadtverwaltung empfiehlt dennoch Gastwirt*innen, welche im Lauf dieses Jahres eine Außenbewirtung auf öffentlicher Fläche planen, bereits jetzt bei der Gaststättenabteilung eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Wenn die Gastronom*innen frühzeitig unter der E-Mail-Adresse gaststaetten@ludwigshafen.de dies anzeigen, erlaubt das der Gaststättenabteilung eine zügige Bearbeitung der jeweiligen Anträge.
Die übrigen Regelungen der 18. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten und Maßnahmen zur Vermeidung von Corona-Infektionen bleiben davon unberührt.
Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls können per E-Mail Fragen an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.
Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar – Testzentrum in Innenstadt geplant
Steinruck kündigte an, dass in der Innenstadt ein Testzentrum entstehen werde und Ludwigshafen eine Modellstadt für mögliche Lockerungen in der Corona-Pandemie werden soll. „Dafür müssen die Sieben-Tages-Inzidenzen dauerhaft unter den Wert von 100 sinken und ein engmaschiges Testangebot bestehen. Ein wichtiger Baustein um eine solche Modellstadt zu werden, ist unter anderem die Verfügbarkeit eines Testzentrums im Innenstadtbereich“, fügte die Oberbürgermeisterin hinzu.
In verschiedenen Schnelltestzentren im Stadtgebiet haben sich seit Anfang März bereits mehrere tausend Menschen auf eine Corona-Infektionen untersuchen lassen. Im zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz betriebenen Testzentrum in der Friedrich-Ebert-Halle wurden im Zeitraum vom 8. bis 25. März 2021 insgesamt 3.365 Test durchgeführt, von denen 29 positiv ausfielen. Im DLRG-Testzentrum in Oggersheim begaben sich in diesem Zeitraum 1.435 Menschen zu einer Testung, wovon 20 auffällig waren. Beim Malteser Hilfsdienst in Süd ließen sich bisher 196 Menschen testen, wobei es keinen Verdacht auf eine Corona-Infektion gab.
Auch über die Osterfeiertage sind Testungen möglich. Die Johanniter Unfallhilfe bietet ab Karfreitag, 2. April – in der Zeit von 13 bis 17 Uhr – in der Pfingstweide eine weitere Schnellteststation in Ludwigshafen an. Auch bei den Maltesern sind Testungen am Karfreitag von 10 bis 17 und am Samstag des Osterwochenendes von 14 bis 17 Uhr möglich. Das DLRG-Testzentrum öffnet täglich von Karfreitag bis Ostermontag in der Zeit von 10 bis 14 Uhr.
Im Stadtgebiet bieten beispielsweise unter anderem Apotheken und private Zentren diesen Testservice an. Eine Aufstellung der Testmöglichkeiten ist auf der Homepage der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter folgendem Link einsehbar: https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/eden/org/facility/summary?%24%24code=TESTS-PUBLIC
Hilfsangebote zum Umgang mit der Pandemie
Die Corona-Pandemie und ihre Begleiterscheinungen in Form von Einschränkungen des öffentlichen Lebens und anderen Entbehrungen belasten vielen Menschen vor allem psychisch. Vor diesem Hintergrund weist Beigeordnete Beate Steeg auf die von der Stadtverwaltung zusammengestellte Hilfsangebote hin. „In der derzeitigen Pandemie muss jede Einzelne und jeder Einzeln einen eigenen Weg finden, um mit Herausforderungen wie etwa, Homeoffice, Homeschooling oder der Reduzierung sozialer Kontakte umzugehen. Individuelle Stragien hierfür sind wichtig, um seelisch gesund und möglichst unbeschwert Kontaktbeschränkungen zu meistern“, erklärt Steeg.
Auf der städtischen Homepage sind unter dem nachfolgenden Link neben Tipps zum Umgang mit der Pandemie zudem hilfreiche Kontakte und Nummern wie beispielsweise des Krisentelefons, des Kinder- und Jugendtelefons, des Elterntelefons und der Telefonseelsorge, aufgeführt, die wertvolle Unterstützung bereitstellen können: https://www.ludwigshafen.de/buergernah/buergerservice/informationen-zum-coronavirus/tipps-fuer-die-seelische-gesundheit
Weitere Informationen und Hilfsangebote finden sich ferner auf den Internetseiten der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. und der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.
Derzeit drei Impfstraßen in der Walzmühle in Betrieb
Im Impfzentrum Ludwigshafen Stadtgebiet erfolgen bisher 12.485 Impfungen (Stand 25. März 2021) gegen Corona. Davon entfielen dort 9.785 auf- Erst- und 2.700 auf Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund 10,7 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote von rund 4,9 Prozent. Derzeit sind drei Impfstraßen in Betrieb. Abhängig von der Verfügbarkeit der Präparate der Hersteller AstraZeneca, BioNTech und Moderna sind wöchentlich dort annähernd 6.000 Impfungen möglich. Im Impfzentrum werden auch am Karfreitag Impfungen verabreicht werden.
Das Impfzentrum unterstützt zudem Arztpraxen im Stadtgebiet dabei, dass deren Ärzt*innen ihren bettlägerigen Patient*innen das Vakzin gegen Corona-Infektionen verabreichen können.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021
Stadtverwaltung warnt vor Fehlinformationen zu Impfungen auf Flyern
In den vergangenen Tagen sind in Ludwigshafen Handzettel aufgetaucht, die mit fehlerhaften Informationen vor Impfungen gegen das Corona-Virus warnen. Die Flyer zeigen unter anderem bereits vorausgefüllte Checklisten, auf denen vermeintliche Gesundheitsgefahren durch die Impfung aufgelistet sind. Der Checkliste ist zudem eine fingierte Impfbescheinigung beigelegt.
Die Stadtverwaltung warnt vor den irreführenden Inhalten auf diesen Flyern, da es sich hierbei nicht um Informationen von offiziellen Stellen und Fachbehörden handelt. Bei Fragen zu den Corona-Impfungen werden die Bürger*innen gebeten, unter anderem das Informationsangebot zur Corona-Pandemie auf der städtischen Internetseite zu nutzen. Dort sind Kontaktadressen und Telefon-Hotlines aufgeführt, bei denen Informationen angefordert und nachgefragt werden können.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021
Sprechstunde des Ortsvorstehers
Die Sprechstunde des Ortsvorstehers der Südlichen Innenstadt, Christoph Heller, am Donnerstag, 1. April 2021 findet nicht statt. Die Bürger*innen können sich in der Zeit von 16 bis 18 Uhr telefonisch unter der Nummer 0171 5247720 an den Ortsvorsteher wenden.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021
Ortsvorsteherbüro geschlossen
Das Ortsvorsteherbüro Südliche Innenstadt ist in der Zeit von Mittwoch, 31. März 2021 bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2021 geschlossen. Ab Dienstag, 6. April 2021 ist das Ortsvorsteherbüro wieder regelmäßig zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021
Frische Ideen für die City
Vorbereitende Untersuchungen für vorläufiges Stadterneuerungsgebiet Mitte/Innenstadt gestartet
Ludwigshafens Innenstadt erhält ein neues Gesicht: In den kommenden Jahren sollen die City und die angrenzenden Quartiere moderner werden und sich für neue und zeitgemäße Formen des Lebens, Wohnens, Arbeitens und Einkaufens in der Stadt öffnen. Die Stadtverwaltung kann dabei spezielle Förderprogramme nutzen.
Es handelt sich um die Landesinitiative „Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren“ und um das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“. In seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 beschloss der Stadtrat zur Vorbereitung des vorläufigen Stadterneuerungsgebietes Mitte/Innenstadt aus diesen Stadtumbaumitteln, drei externe Büros mit der Vorbereitenden Untersuchung (VU), dem Erstellen eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und eines Rahmenplanes zu beauftragen.
„Ich freue mich, dass die Untersuchungen nun beginnen und ich bin zuversichtlich, dass gemeinsam mit den Akteur*innen vor Ort gute Ideen für eine Aufwertung der Innenstadt entwickelt werden können. Für die Umsetzung der vorgesehenen Projekte hat das Land Rheinland-Pfalz für die kommenden zwölf Jahre Fördermittel von bis zu 16 Millionen in Aussicht gestellt, die wir in Ludwigshafen für die Innenstadt einsetzen werden“, führt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck zum Start der Erarbeitung des ISEK aus.
Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt, der in einer Pressekonferenz am Mittwoch, 24. März, die teilnehmenden Büros und das Verfahren vorstellte, unterstrich das Ziel, die Innenstadt zu einem zukunftsfähigen und lebenswerten Stadtviertel zu entwickeln. „Das Fördersystem hat sich bestens bewährt, um Innenstädte aufzuwerten und sie als Quartier zum Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und für die Freizeit attraktiv zu gestalten. Eine Innenstadt ist zudem Aushängeschild für die gesamte Stadt. Ich bin Bund und Land dankbar, dass sie uns als Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zur Seite steht“, erläuterte Thewalt.
Lage des Untersuchungsgebietes
Das vorläufige Stadterneuerungsgebiet Mitte/Innenstadt ist 126 Hektar groß und umfasst den gesamten Stadtteil Mitte. Hinzu kommen das Areal entlang des Rheins bis zum Hemshofkreisel sowie Flächen zwischen der Bürgermeister-Grünzweig-Straße, Welser- und Blücherstraße, der Jakob-Binder-Straße, ein Teil der Prinzregentenstraße sowie der Carl-Wurster-Platz. Die genaue räumliche Abgrenzung wird nach dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen vorgenommen.
Reicherthaus kann saniert und Kinder- und Jugendbibliothek erweitert werden
Bereits während der Sanierung der Stadtbibliothek wurden innerhalb der Verwaltung aber auch mit dem Fördermittelgeber beim Land die Überlegungen zur Sanierung des Reicherthauses und der Erweiterung der Kinder- und Jugendbibliothek vorangetrieben. Die neue Kinder- und Jugendbibliothek und die Sanierung des Gebäudes sind das Leuchtturmprojekt, mit dem die anderen Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt, die im ISEK erarbeitet werden, unterstützt werden. Dabei wird das denkmalgeschützte Gebäude bezüglich Heizung und Lüftung auf den neuesten technischen Stand gebracht und die einfach verglasten Fenster, insbesondere die Kunstverglasung im Erd- und Obergeschoß des Foyers erneuert beziehungsweise saniert. Die Kinder- und Jugendbibliothek wird um den alten Kinosaal erweitert. Durch den Einbau eines Aufzugs wird das Gebäude barrierefrei erschlossen. Zudem wird der Heinz-Beck-Hof neu gestaltet und erfährt dadurch unter anderem auch für den Kunstverein eine neue Aufenthaltsqualität
Die Zeit zwischen den ersten Überlegungen zum Reicherthaus und dem Antrag auf Förderung wurde gut genutzt: In mehreren Workshops wurden zusammen mit den Nutzer*innen der Kinder- und Jugendbibliothek ein modernes Konzept erarbeitet, das von dem international renommierten Innenarchitekten Aat Vos betreut und umgesetzt wird. Durch die neu aufgestellte Kinderbibliothek und das ansprechend umgestaltete Gebäude wird, zusammen mit der Stadtbibliothek, ein attraktiver Anlaufpunkt für viele Menschen aus der Innenstadt geschaffen.
Das förmliche Verfahren:
Vorbereitende Untersuchungen
Mit den Vorbereitenden Untersuchungen, die mit einem Auftaktgespräch im Februar begannen und mit einer intensiven Begehung des Plangebiets im April fortgeführt werden, wird dokumentiert, an welchen Stellen eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist. Hierzu werden städtebauliche Missstände unter anderem in Bezug auf ihre Bausubstanz, auf ihre Nutzung und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse erhoben.
Die Stadtverwaltung hat damit die Arbeitsgemeinschaft der Büros Yellow Z, Mahl Gebhard Konzepte und BuroHappold beauftragt. Nach einem intensiven ersten Austausch mit Vertreter*innen der Stadtverwaltung sichtete das Büro die vorhandenen Daten, Konzepte und Strategien der Stadt Ludwigshafen, die als Grundlage dienen. Die Eindrücke der Begehung und erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in den Ortsbeiräten Mitte/Süd und Nördliche Innenstadt Mitte April vorgestellt. Noch im Mai werden weitere Schlüsselakteur*innen in den Planungsprozess einbezogen. Dabei handelt es sich um Expert*innen zu den verschiedenen Themen, die in den entsprechenden Bereichen der Stadtverwaltung tätig sind. So soll jedem Themengebiet ausreichend Raum gegeben werden, um zu erörtern inwieweit es für die weitere Arbeit von Bedeutung ist. Vorgesehen ist, dass noch vor Beginn der Sommerferien Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept
Im Anschluss erarbeitet die Bürogemeinschaft ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), das ein Leitbild für die weiteren Planungen entwirft, Handlungsempfehlungen formuliert und bereits konkrete Maßnahmen benennt, die in den kommenden zwölf Jahren durchgeführt werden sollen. Das ISEK integriert dabei sämtliche Belange der zukünftigen Entwicklung. Alle Bereiche des Lebens in der Innenstadt wie Wohnen, Arbeiten, Handel, Erholung und Freizeit werden miteinbezogen. Damit sollen konkrete, langfristig wirksame und lokal abgestimmte Lösungen für das Untersuchungsgebiet erarbeitet werden.
Rahmenplan
Für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes muss letztlich ein Rahmenplan aufgestellt werden. Er beinhaltet die Bestandsaufnahme, eine so genannte Potenzialermittlung und Zielvorstellungen. Ergänzt wird er mit einem Maßnahmenkatalog. Aus diesem geht hervor, wie die Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme hin zu einer positiven Entwicklung der Innenstadt konkret erreicht und langfristig gesichert werden können. Mit der Fertigstellung des Rahmenplanes ist im Sommer 2022 zu rechnen.
Sollte dann der Stadtrat der förmlichen Ausweisung eines Sanierungsgebietes per Satzung zustimmen, können städtebauliche Missstände mit weiteren Fördermitteln behoben werden. Immobilienbesitzer*innen können Sanierungsmaßnahmen ihres Gebäudes steuerlich abschreiben unter anderem, um den weiteren Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gerecht zu werden. Dabei sollen neben den privaten Modernisierungsvorhaben auch Maßnahmen im öffentlichen Raum erarbeitet werden, die als Auftakt und Verstärker für die Stadterneuerungsmaßnahme wirken.
Das Planungsbüro
Das Team zur Bearbeitung des ISEK Innenstadt Ludwigshafen besteht aus drei Büros, die alle ihre eigenständigen fachlichen Sichtweisen in die Bearbeitung einbringen.
Die Federführung liegt bei Yellow Z. Der Schwerpunkt des Büros mit Standorten in Berlin und Zürich ist, städtebauliche Projekte zu betreuen. Sie bearbeiten gesamtstädtische Leitbilder genauso wie beispielsweise hier in Ludwigshafen integrierte Stadtentwicklungskonzepte oder städtebauliche Master- und Rahmenplanungen. Dazu kommt ein umfangreiches Portfolio an Wettbewerbsbeiträgen und Workshopverfahren.
Das Büro Mahl Gebhard Konzepte aus München entwickelt stadtplanerische Fragenstellungen aus der Perspektive der Freiraumplanung. Das Büro bearbeitet eine große Bandbreite an Planungsaufgaben. In flexiblen Teams aufgestellt, reichen die Projekte von der Objektplanung, über Strukturplanungen bis zur Bauleitplanung. Auch beratende Tätigkeiten von der Öffentlichkeitsarbeit bis zur Erstellung von Gutachten gehören zu den Arbeitsgebieten.
Drittes Büro im Team ist mit BuroHappold Engineering aus Großbritannien mit Niederlassungen in Berlin und München eines der weltweit führenden multidisziplinären Ingenieur- und Beratungsbüros. Das so genannte „Cities Team“ aus Ingenieuren, Stadtplanern, Ökonomen, Verkehrsplanern und Gutachtern für Nachhaltiges Bauen bringt seine umfangreiche Erfahrung in der Quartiersentwicklung, Machbarkeitsuntersuchungen, der Umsetzung von Mobilitätskonzepten und der Nachhaltigkeitsberatung in das Projekt ein.
Herausforderung Innenstadtentwicklung
Ludwigshafen sieht sich wie alle Städte
aktuellen Trends
und Veränderungen in Bezug auf soziale, ökonomische und ökologische Aspekte gegenüber. Auswirkungen zeigen sich beispielsweise im Rückzug des Einzelhandels aus der Innenstadt und der Verlagerung an dezentralere Orte oder Einkaufen im Internet. Durch diese Entwicklungen werden Probleme wie Leerstand, Mindernutzung der Geschäftsimmobilien und der Attraktivitätsverlust der Innenstadt verstärkt. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurden bereits vielfach Konzepte entwickelt, um eine Umnutzung zu erwirken und der Innenstadt Ludwigshafens zu neuer Attraktivität zu verhelfen. Dieser Entwicklung wurde teils durch das Stadtumbaukonzept „Heute für Morgen“, die Neugestaltung des Rheinufers und den Bau der Rhein-Galerie entgegengewirkt, indem eine Verlagerung zum Rhein hin erfolgte. Neues Entwicklungspotential ergibt sich zusätzlich durch das Projekt City West, welches von der LuCityEntwicklungsgesellschaft (LCE) betreut wird, den Neubau des Rathauses und den Neubau eines Teilstückes der Hochstraße Süd.
Zuletzt informierte das Land Rheinland-Pfalz im Februar dieses Jahres, dass der Stadt Ludwigshafen aus dem Förderprogramm „Innenstadt-Impulse“ zweimal 250.000 Euro in den kommenden zwei Jahren für individuelle Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die in Aussicht gestellten Fördermittel ermöglichen es, kurzfristig wichtige und notwendige Impulse in der Innenstadt zu setzen. Für die Entwicklung des Projekts wurde die Ludwigshafener Kongress- und Marketing-Gesellschaft (LUKOM) beauftragt. Hierzu wird ein Bündel von Maßnahmen entwickelt. Angestrebt werden Kooperationen mit Partnern wie lokalen und regionalen Akteuren, Gewerbetreibenden, Vereinen und Kulturschaffenden sowie der Stadtverwaltung und städtischen Tochterunternehmen.
Die LUKOM wird sich im Aktionszeitraum vor allem auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Ludwigstraße konzentrieren. Gestärkt werden sollen auch angrenzende Räume wie der Ludwigsplatz, der Bürgerhof oder der Berliner Platz.
Ansprechpartner
für Fragen zum Vorläufigen Stadterneuerungsgebiet ist Michael Bentz,
Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Stadtvermessung und Stadterneuerung, michael.bentz@ludwigshafen.de.
Mehr Informationen finden Sie unter www.ludwigshafen.de.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021
Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“ – ADD bittet um Mithilfe
Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hatte im Jahr 2017 dem Verein Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das bestandskräftige Sammlungsverbot beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, die wiederkehrend von den Konten der Spenden abgebucht werden. Zudem sind Spendenaufrufe durch Werbetelefonate untersagt.
Aufgrund einer aktuellen Mitteilung aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich bittet die ADD um sofortige Mitteilung, wenn weiterhin Spendenaufrufe oder Beitragseinzüge in Rheinland-Pfalz im Namen des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW erfolgen.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz
29.03.2021
Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis 2021: Teilnahme bis 21. Mai möglich
Der Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird 2021 bereits zum achten Mal an junge Menschen im Alter von 13 bis 21 Jahren vergeben. Eingereicht werden können selbstgeschriebene Gedichte und Kurzgeschichten zu dem Thema „Umwelt, Wut & Wir“. Jede*r, die oder der sich Arno Reinfranks Heimatstadt Ludwigshafen verbunden fühlt, darf einen Text pro Kategorie in den Wettbewerb geben. Es gibt Jury- und Publikumspreise für Kurzgeschichten mit einer maximalen Länge von zehn DIN A4-Seiten sowie für eigene Lyrik.
Der Abgabeschluss ist der 21. Mai 2021, die Preisverleihung findet am Montag, 28. Juni 2021 statt, Arno Reinfranks 20. Todestag.
In diesem Jahr können die eingereichten Texte zum ersten Mal als Insta-Novels auf der Seite der Stadtbibliothek unter www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek veröffentlicht und so einem breiteren Publikum bekannt gemacht werden. Außerdem wird ein Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel vergeben. Eine Insta-Novel ist eine ganz normale Geschichte oder ein Gedicht, die grafisch bearbeitet im Internet veröffentlicht wird. Für die Publikumspreise (Gedicht und Kurzgeschichte) kann auf der städtischen Internetseite per Mail abgestimmt werden. Die Ergebnisse dort fließen in die Ergebnisse der Abstimmung des Publikums am Tag der Preisverleihung ein. Der Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel wird von einer Jury vergeben. Für das Erstellen einer Insta-Novel bietet die Stadtbibliothek am Freitag, 4. Juni 2021 einen Grafikworkshop an. Die Anmeldung dazu ist über die E-Mailadresse lea.thiel@ludwigshafen.de möglich. Es besteht für die Teilnehmenden keine Verpflichtung, ihren Beitrag als Insta-Novel zu gestalten. Sie nehmen mit ihren Texten auf jeden Fall am Wettbewerb teil.
Wie in den vergangenen Jahren stiftet die Witwe von Arno Reinfrank, Jeanette Koch-Reinfrank, die mit je 100 Euro dotierten Jury-Preise für Lyrik und für Kurzgeschichten sowie die Publikumspreise für die gleichen Kategorien, die mit je 50 Euro belohnt werden. In diesem Jahr kommt der Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung einer Insta-Novel neu dazu, der mit 50 Euro dotiert ist. Alle Teilnehmenden erhalten außerdem einen Büchergutschein über 20 Euro, auch wenn ihre Texte nicht prämiert werden.
Alle Texte werden vor der Veröffentlichung durch eine professionelle Lektorin lektoriert. Die Insta-Novels werden nach dem Lektorat und nach dem Grafik-Workshop am 14. Juni 2021 zur öffentlichen Abstimmung freigegeben.
Alle Wettbewerbsbeiträge können im PDF- oder Word-Format per E-Mail an lea.thiel@ludwigshafen.de geschickt werden. Es ist auch eine postalische Einsendung an die Stadtbibliothek, Bismarckstraße 44-48, 67059 Ludwigshafen möglich. Teilnehmer*innen sollten jedoch bedenken, dass rein postalische Einsendungen nicht für die Insta-Novel in Betracht gezogen werden können. Handgeschriebene Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen sowie eine Einverständniserklärung für die Veröffentlichung im Internet finden sich auf der Homepage der Stadtbibliothek Ludwigshafen unter www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek.
Der Arno Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird von Jeanette Koch-Reinfrank, der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz und der Stadtbibliothek Ludwigshafen organisiert.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021
Sachlage zum Bebauungsplan Ruchheim-Nordost
Anlässlich der Diskussion um das geplante GAG-Neubauvorhaben am Erfurter Ring in Ruchheim hat das Baudezernat den Mitgliedern des Stadtrates am Montag, 22. März 2021, die planungsrechtliche Grundlage und die städtebaulichen Zielvorstellungen dargestellt.
Ausgangssituation und Vorgeschichte
Für das Gebiet gilt der seit 1992 rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 348 „Ruchheim Nord-Ost“. Er basiert auf einem städtebaulichen Konzept, das aus einem städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbes hervorgegangen ist. Danach waren im nördlichen Bereich Geschossbauten für den Wohnungsbau mit drei Vollgeschoßen und ausbaufähigem Dach und im südlichen Bereich zweigeschossige Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen. Im nördlichen Bereich wurde explizit geförderter Wohnungsbau im Bebauungsplan festgesetzt.
Um das Ziel der Schaffung geförderten Wohnungsbaus im Norden des Baugebietes umzusetzen, wurden in einem förmlichen Umlegungsverfahren der GAG die entsprechenden Baufelder zu diesem Zweck zugeteilt.
Im weiteren Verlauf zeichnete sich Ende der 1990er Jahre ein starker Rückgang der Wohnungsbautätigkeit ab. Der Markt für Geschosswohnungsbau stagnierte und das Gebiet entwickelte sich nur schleppend – eine Entwicklung, die alle neuen Wohnbaugebiete Ludwigshafens in den folgenden zwei Jahrzehnten betraf. In dieser Zeit wurde die städtebauliche Konzeption für einige der ursprünglich für
Geschosswohnungsbau vorgesehenen Baufelder sowohl in den Neubaugebieten Melm und Neubruch als auch in Ruchheim Nord-Ost zugunsten einer Einfamilienhausbebauung geändert und durch entsprechende Bebauungsplanänderungen Baurecht geschaffen. Zeitweise war dies auch für eines der beiden verbliebenen Baufelder der GAG vorgesehen und es wurde im Jahr 2012 ein Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Für die angedachte Reihen- und Doppelhausbebauung haben die interessierten Bauträger jedoch keine Endabnehmer*innen gefunden, weshalb eine Realisierung nicht möglich war und die Idee und das Verfahren nicht weiterverfolgt wurden.
Mittlerweile hat sich die Situation auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt deutlich verändert. Ein Großteil des Baugebietes ist bereits realisiert, auch die langjährige Bauruine wird derzeit fertiggestellt. Die Fläche der noch freien Grundstücke beläuft sich einschließlich der GAG-Baufelder auf circa zwei Hektar. Das entspricht circa 20 Prozent des Baugebietes.
Aufgrund des hohen Nachfragedrucks nach bezahlbarem Wohnraum hat die Stadt die Aufgabe, zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften – allen voran die GAG – ein ausgewogenes, sozialverträgliches Wohnraumangebot zu schaffen.
Im September 2020 hat der Stadtrat hierzu ein Strategiepapier zu gefördertem Wohnraum beschlossen, wonach in neuen Baugebieten in der Stadt durchschnittlich 25 Prozent geförderte Wohnungen geschaffen werden sollen. Dies gilt für Baugebiete, für die vor dem Datum des Ratsbeschlusses noch kein Baurecht vorlag. Auf Basis dieses Ratsbeschlusses hat die Stadt Ludwigshafen im Rahmen des ExWoSt-Landesförderprogramms für geförderten Wohnraum mit dem Land eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, nach der für über 500 geförderte Wohnungen bis Ende 2021 eine Bewilligung der Infrastruktur- und Investitionsbank des Landes RLP (ISB) für geförderten Wohnraum vorliegen soll.
Baurechtlicher Rahmen Bebauungsplan Nummer 348 Ruchheim Nord-Ost (Baufelder GAG)
Für die beiden Baugrundstücke der GAG gelten im Wesentlichen die folgenden planungsrechtlichen Voraussetzungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes Nummer 348:
- Allgemeines Wohngebiet; zulässig sind nur solche Wohngebäude, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden könnten
- Zwingend drei Vollgeschosse
- GRZ 0,4, GFZ 1,2 (Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks von Haus, Garage und Terrasse eingenommen werden dürfen. Die Geschossflächenzahl (GFZ), gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an.)
- Baugrenzen, die den überbaubaren Bereich definieren
- Flächen für Stellplätze und Garagen
Stellplätze
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze im Baugebiet ergibt sich aus Paragraf 47 der Landesbauordnung in Verbindung mit einer konkretisierenden Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen wonach für Einfamilienhäuser 1 bis 2 Stellplätze und für Mehrfamilienhäuser 1 bis 1,5 Stellplätze pro Wohnung zu fordern sind. Gemäß Förderrichtlinien zum Wohnungsbau gilt jedoch eine andere Vorschrift des Landes, wonach für geförderte Wohnungen nur jeweils 1 Stellplatz herzustellen ist. Für sonstige Wohnbauvorhaben, die dieser Ausnahme nicht unterliegen, schöpft die Bauaufsicht den oben genannten Rahmen in Ruchheim Nord-Ost grundsätzlich voll aus und fordert 1,5 Stellplätze für Häuser mit mehr als einer Wohnung beziehungsweise 2 Stellplätze für Einfamilienhäuser.
Auf den Baugrundstücken der GAG besteht also, entsprechend der zugrundeliegenden städtebaulichen Konzeption, grundsätzlich Baurecht für 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit förderfähigen Wohnungen mit einem Stellplatz je Wohnung.
Konsequenzen bei Änderung des Baurechts
Wollte man für diese Baufelder die städtebauliche Zielsetzung gänzlich ändern und abrücken von der 3-Geschossigkeit hin zu beispielsweise 2-geschossigen Einfamilienhäusern müsste ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um das Baurecht zu ändern. Die im Wohnungsbauprogramms der GAG eingeplanten rund 150 Wohnungen für sozialen Wohnungsbau würden entfallen.
Wie Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt erläuterte, wäre dies insofern für die Wohnungsbaustrategie schmerzhaft, als dies einer der wenigen Standorte in der Stadt ist, der im Besitz der GAG ist und bereits entsprechendes Baurecht besitzt. „Ein zügiger Neubau ist möglich. Einen annähernden Ersatz dafür wird man derzeit an keiner anderen Stelle im Stadtgebiet in absehbarer Zeit schaffen können, zumal bei Außenentwicklungen die Entwicklungskosten oft sehr hoch sind und die politischen Diskussionen um Akzeptanz von Geschosswohnungsbau ebenso geführt werden müssen. Auch ist die Stadt selten im Besitz von geeigneten Flächen. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, wäre eine Umplanung planungsrechtlich schwer zu begründen. Insbesondere bei Flächen mit hervorragendem Zugang zu einem Bahnhaltepunkt. Gleiches gilt für nachfolgende Neuplanungen im Außenbereich, wenn anstelle der Nutzung des vorhandenen Potenzials in der aktuellen Bedarfslage am Wohnungsmarkt Flächen neu entwickelt werden“, so Thewalt und er machte darauf aufmerksam, dass ein neues Bebauungsplanverfahren mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr und Kosten für Planung und Verfahrensabwicklung von rund 25.000 Euro verbunden wären.
Darüber hinaus wurden neben Personal- und Verwaltungsaufwand auf Seite der Stadt und der GAG schon umfangreiche Planungsleistungen mit entsprechenden Ausgaben für das Bauvorhaben seitens der GAG erbracht beziehungsweise beauftragt.
Bei einer Bebauung der beiden Grundstücke mit Einfamilienhäusern würden insgesamt weniger Wohneinheiten realisiert werden können. Zugleich ist der reale Stellplatzbedarf für Einfamilienhäuser höher als im geförderten Wohnungsbau. Die Schlussfolgerung, dass sich mit einer Umplanung der Parkdruck automatisch verringern würde ist darum nicht zwingend. Es könnten maximal zwei Stellplätze je Wohneinheit gefordert werden. „Seitens der öffentlichen Hand kann nicht verhindert werden, dass im Haushalt mehr Fahrzeuge vorhanden sind als Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Auch das Nutzer*innenverhalten spielt hierbei eine große Rolle, wie sich an den Beispielen anderer Einfamilienhausgebiete erkennen lässt. Garagen werden zunehmend nicht mehr für das Abstellen von Kraftfahrzeugen, sondern beispielsweise für Räder und Gartengeräte genutzt. Dadurch wird der Parkdruck auf öffentlichen Flächen höher“, konstatiert Thewalt.
Dem gesamten Wohngebiet, welches entlang des Erfurter Rings entwickelt wurde, kommt der jetzt in Vorbereitung befindliche Ausbau der zweiten Zufahrt, des Ostastes der Magdeburger Straße zugute. Die sich im Zustand einer Baustraße befindliche Straße soll ausgebaut und fehlende Gehwege, Beleuchtung und Stellplätze ergänzt werden. Sobald es einen Vorentwurf gibt, wird dieser dem Ortsbeirat und dem Stadtrat zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt. Mit der Kostenermittlung wird die Verwaltung dieses Vorhaben zum Haushalt anmelden.
Gleiches gilt für eine bessere fußläufige Anbindung des Gebietes an die Haltestelle Ruchheim der Rhein-Haardt-Bahn, der Linie 4 der rnv. Die Verwaltung prüft, ob und zu welchen Kosten ein Fuß- und Radweg auf der Südseite der Gleise gebaut werden kann.
Die rnv wird in diesem Sommer die Aufenthaltssituation an der Haltestelle selbst verbessern: Die Beleuchtung der Bahnsteige wird zum vorhandenen Parkplatz erweitert. Weiter sollen Angsträume, die durch starke Begrünung entlang der Wege entstanden sind, unter Berücksichtigung des Naturschutzes beseitigt werden. Die bereits vorhandene Fußwegeverbindung über die Grüne Mitte des Erfurter Rings zum Ortszentrum wird um eine sichere Querungsmöglichkeit über den Erfurter Ring verbessert.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021
Hochstraßen: Grünes Licht für Süd, mehr Sicherheit für Nord
Stadtverwaltung informiert über Planung für den Ersatzbau der Pilzhochstraße und wie die Hochstraße Nord bis zum Bau der Stadtstraße in Betrieb bleiben kann
Gute Nachrichten rund um die Hochstraßen: Bei den Planungen für den Ersatzbau der abgerissenen Pilzhochstraße hat die Stadtverwaltung grünes Licht für ihr angestrebtes und beschleunigtes Verfahren bekommen. Technisch und rechtlich hat die Planung der Prüfung durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Stand gehalten. Die intensiven Vorarbeiten haben sich gelohnt. Die neue Brücke bleibt so breit wie die alte, wird aber sicherer und leiser. Auch eine neue Radschnellverbindung wird mitgeplant. Bei der Hochstraße Nord haben die strengen Sicherheitsmaßnahmen dazu beigetragen, dass sie voraussichtlich so lange befahrbar bleibt, bis die Stadtstraße gebaut ist. Gerade für die Pendler*innen und die Wirtschaft in der Region eine wichtige Nachricht. Dafür wird die Stadtverwaltung im Laufe des Sommers das Bauwerk noch einmal intensiv untersuchen lassen.
OB Steinruck: ehrgeizige Planung, verlässliche Kommunikation
„Wir sind mit unseren Hochstraßen absolut im Plan. Unsere Pläne sind dabei ehrgeizig, weil wir bei der Süd-Trasse aufs Tempo drücken und bei der Nord-Trasse Verkehrssicherheit gewährleisten und gleichzeitig die Stadtstraße in verbesserter Lage planen. Aber wir wissen, wie wichtig die Verkehrsverbindungen für viele Menschen in Stadt und Region sind und wie wichtig eine verlässliche und transparente Planung und Kommunikation für alle ist. Daher informieren wir heute den Stadtrat und – über unsere Medien – die Öffentlichkeit. Wir werden in diesem Frühjahr mit dem ersten Bürgerdialog zu den Hochstraßen fortfahren. Und ich darf Ihnen sagen, dass wir einige Bürgerdialoge dieses Jahr planen, weil es mit Blick auf die Hochstraße Süd und die Stadtstraße, das neue Stadtquartier und das Rathaus mit dem Rathaus-Center viele Themen gibt. Wir müssen nur schauen, wie wir dies alles unter möglichen Pandemie-Bedingungen am besten organisieren“, erklärte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.
Hochstraße Süd: Planung für Ersatzbau nimmt ersten Meilenstein
Mehr Sicherheit und weniger Straßenlärm bei gleicher Brückenbreite: Das vom Bereich Tiefbau der Stadtverwaltung beauftragte Planungsbüro hat Entwürfe für den Ersatzbau der Pilzhochstraße vorgelegt, die am 22. März erstmals dem Stadtrat präsentiert wurden. Ziel des Bauvorhabens ist es, die abgerissene Pilzhochstraße zwischen Weißer Hochstraße und Konrad-Adenauer-Brücke schnellstmöglich zu ersetzen. Ein neuer Gesetzesrahmen des Bundes, das so genannte Planungsbeschleunigungsgesetz, schreibt dabei vor, welche Planungskriterien die Verwaltung zu erfüllen hat.
Damit die Aufsichtsbehörde den Planungen zustimmen kann, hatten die Ingenieur*innen und Planer*innen bei der Stadtverwaltung in den vergangenen Wochen und Monaten viel Arbeit im Hintergrund geleistet: Alles musste so geplant, berechnet und abgestimmt werden, dass es grünes Licht für eine schnelle Umsetzung gibt. Wichtigster Meilenstein: Anfang März wurden die Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) erfolgreich abgeschlossen: Technisch und rechtlich steht das Ludwigshafener Vorhaben auf sicheren Füßen. Dies hat zur Folge, dass für den Ersatzbau kein Planfeststellungsverfahren nötig ist.
Thewalt: neue Radschnellverbindung unter der neuen Brücke
„Die planende Verwaltung und die genehmigenden Behörden stehen in einem konstruktiven Dialog. Wir freuen uns über das gute Miteinander“, erklärt Baudezernent Alexander Thewalt, der auf eine rasche Umsetzung unter Einhaltung aller rechtlichen Auflagen pocht. Nach aktuellem Planungsstand ist es gelungen, die Hochstraße bei gleicher Breite zu ersetzen. Im Rahmen des Vorhabens wurden Entwurfs- und Abwägungsgrundsätze aufgestellt und Ausstattungselemente beschrieben, die in die Weiterentwicklung des Ersatzbaus einfließen können. Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen müssen bei großer Begegnungshäufigkeit des Bus- oder Lkw-Verkehrs 6,50 Meter breit sein. So künftig auch die Hochstraße Süd. Dies gewährleistet eine gute und leistungsfähige Verbindung für den Wirtschaftsstandort Ludwigshafen und der Metropolregion Rhein-Neckar. Dies alles wurde bei der Planung berücksichtigt. Die Fahrstreifen wurden mit je 3,25 Meter festgelegt. Der schmale Standstreifen musste einem modernen Sicherheitssystem weichen: Es entsteht mehr Platz hinter der Schutzplanke, der als sicherer Rückzugsort im Falle einer Panne dient. Außerdem sehen die Pläne ein neues Rückhalte-System aus Stahl für Fahrzeuge vor, um im schlimmsten Fall von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge aufzuhalten. Lediglich im Bereich Platanenhain muss der Hochstraßen-Überbau minimal verbreitert werden. Im Bereich des Faktorhauses und am Bauwerk über die Mundenheimer Straße soll nichts verändert werden. Für die Anwohner*innen ebenso positiv: Von der neuen Brücke wird weniger Verkehrslärm ausgehen als von der alten. Dafür sorgen ein lärmmindernder Belag sowie das Tempolimit von 50 Stundenkilometern. Wert legt Thewalt auch darauf, dass nicht nur Straßen für Autos und Lkw gebaut werden, sondern auch an die Fahrradfahrer*innen gedacht wird: „Wenn wir an Verkehr denken, denken wir an Radverkehr automatisch mit. Daher wird die neue Radschnellverbindung unter dem neuen Abschnitt der Hochstraße Süd entlangführen. Wir sorgen damit für eine gute Anbindung von Hautbahnhof und Berliner Platz Richtung Mannheim“, betont der Bau- und Umweltdezernent.
Abriss der Pilzhochstraße: Schlussrechnung geprüft
Parallel zu den Planungen für den Ersatzbau hat die Stadtverwaltung den Abriss der Pilzhochstraße technisch und rechnerisch aufgearbeitet.
Dass es bei der Schlussabrechnung von großen und komplexen Bauvorhaben zu Konflikten kommen kann, zeigt die Erfahrung. Daher hat die Stadtverwaltung bereits vor Beginn der Arbeiten Mediationsverfahren vereinbart und mehrere Verhandlungsgespräche geführt, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen und ein vertrauensvolles Miteinander zu gewährleisten. Fakt ist: Die Abrissfirma erhält das Geld, das ihr zusteht. Grundlage dafür sind der Vertrag und die erbrachten Leistungen. Bei der Prüfung der Schlussrechnung verhält sich die Stadtverwaltung wie jeder andere Bauherr auch: Wer zuhause baut oder renoviert, prüft die Handwerker-Rechnung, bevor er sie bezahlt und begleicht in Rechnung gestellte Mehrkosten nur dann, wenn der Aufwand vorher vereinbart oder begründet war. Außerdem achtet er darauf, ob alle vereinbarten Leistungen vertragsgerecht erfüllt wurden. Ist das nicht der Fall und entstehen dem Bauherren dadurch Kosten, wird er seine Auslagen wiederhaben wollen, da er sie nicht verschuldet hat. Nichts Anderes macht die Stadt Ludwigshafen. Aus ihrer Sicht haben vor allem die erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu Beginn der Abrissarbeiten dazu beigetragen, dass die Bauarbeiten länger dauerten. Der Zusammenbau der Holzstützen war nicht gut geplant und musste – auch mit Ingenieursachverstand der Stadtverwaltung – mehrfach optimiert werden, bis die Fertigungszeit für einen Turm von zwei bis drei Wochen auf im Schnitt zweieinhalb Tage sank. Die Verzögerungen verursachten in der Folge Mehrkosten, da unter anderem im Sommer und Spätsommer weitere Bus-Ersatzverkehre organisiert werden mussten. Dies sind Mehrkosten, die die Stadt nicht zu verantworten hat und deshalb auch nicht bezahlt. Auch Anpassungen an die Mehrwertsteuer, die sich aufgrund der Corona-Pandemie ergeben hatten, wurden seitens der Stadt geprüft und diese werden so abgerechnet, wie sie tatsächlich angefallen sind.
Die Stadtverwaltung hat großes Verständnis dafür, dass der Abriss der Pilzhochstraße auch für eine erfahrene Firma eine Herausforderung dargestellt hat. Die Stadt Ludwigshafen hat sich daher bei allen aufgetretenen Problemen öffentlich vor das Unternehmen gestellt. Zudem hat sie ihren Beitrag zur Liquiditätssicherung geleistet und ist mehrmals in finanzielle Vorleistung gegangen. Große Anerkennung zollt die Stadtverwaltung dem reinen Abrissgeschehen. Keiner in Ludwigshafen – und auch nicht die Rechnungshöfe von Land und Bund – hätten aber dafür Verständnis, wenn die Stadt unberechtigte Nachforderungen an private Firmen auszahlen würde, aber es an Geld beispielsweise bei Schulsanierungen, Kita-Neubauten oder Corona-Hilfen fehlt.
Hochstraße Nord: Monitoring und Instandhaltungsarbeiten gewährleisten sicheres Befahren
Damit die Hochstraße Nord bis zu ihrem planmäßigen Abriss weiter von Autos befahren werden kann, setzt die Stadtverwaltung Ludwigshafen auf ein umfangreiches Prüf- und Sicherungsprogramm. Regelmäßig werden Abschnitte der Hochstraße auf Kleinstschäden untersucht. Alle sechs Jahre ist zudem eine große Kontrollmaßnahme fällig. Sie steht nun im Sommer und Herbst an. Dafür werden dann an Wochenenden und zeitweise auch werktags teilweise spezielle Hubsteiger zur Inspektion aufgebaut. Expert*innen des beauftragten Gutachterbüros schauen dann auch unter die roten Netze, die als Schutzvorkehrung befestigt wurden und mögliche herabfallende Betonbrocken an der maroden Hochstraße Nord auffangen sollen. Kleine Mängel und Betonschäden können dabei durch kosten- und zeitgünstige Arbeiten behoben werden. Im Verlauf dieser Inspektion werden so Betonflächen von mehr als 29.000 Quadratmetern „handnah“ untersucht und schadhafte Stellen insofern notwendig repariert. Dies stellt die Instandhaltung der Hochstraße für den Personenwagenverkehr vorrausichtlich bis zu deren Ersatz sicher. Die Schutzmaßnahmen der vergangenen – 7 – Jahre haben sich hierbei bewährt. „Unser Ziel war es immer, eine große Verkehrsachse des Hochstraßensystems für den Verkehr frei zu halten. Unser vorausschauendes und abgestimmtes Vorgehen hat nun wesentlich dazu beigetragen, dass wir für alle Betroffenen, seien es die Anwohner*innen, Pendler*innen oder die Wirtschaft, größtmögliche Planungssicherheit schaffen können. Ich weiß, dass dies ein großes Anliegen vieler Menschen ist“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Dass wir uns dazu entschieden haben, die Hochstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren, hat die Strecke für den Pkw-Verkehr gesichert“, erklärt Baudezernent Alexander Thewalt zuversichtlich, „Auf diese Weise bleibt das Bauwerk auch die kommenden fünf Jahre nutzbar.“ Die Hochstraße Nord ist eine wichtige Verbindung zwischen der Pfalz und Nordbaden. Dass der Verkehr hier weiter fließen kann, zeugt vom Erfolg der Sanierungs-Maßnahme. Die sich unter der Hochstraße befindenden Geh- und Radwege, Gleise der Stadtbahnlinien, Gleistrassen der Deutschen Bahn, Straßen sowie öffentliche und private Parkplätze können nach aktuellem Stand ebenso weiter genutzt werden.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021
Kommunaler Vollzudienst (KVD) Ludwigshafen
Übermäßiger Alkoholkonsum endet mit Klinikaufenthalt
Eine stark alkoholisierte 60-Jährige hat der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) am Abend des 5. März 2021 ins Krankenhaus gebracht. Der Rettungsdienst, welcher die Frau in ihrer Wohnung in der Gartenstadt betreut hatte, bat den KVD wegen dessen Zuständigkeit nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) hinzu. Bei Ankunft des KVD gegen 19.30 Uhr lag die Frau zunächst gestikulierend und schreiend auf einer Couch, um die leere Flaschen alkoholischer Getränke lagen. Die Einsatzkräfte halfen ihr auf und geleiteten sie zum Krankenwagen, wo sie sich beruhigte. Ein im Krankenhaus durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 3,16 Promille. Die 60-Jährige willigte ein, stationär aufgenommen zu werden.
Zwei illegale Beherbergungsbetriebe entdeckt
Im Zuge einer gemeinsamen Kontrolle haben der Bereich Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit, und die Polizei am Montag, 22. März 2021, zwei illegal betriebene Pensionen festgestellt. Die nicht angemeldeten Beherbergungsbetriebe befanden sich in den Stadtteilen Friesenheim und Oppau. In Oppau trafen die Einsatzkräfte eine gefährliche Wohnsituation an, da bis in den Dachgiebel Menschen untergebracht waren. Nach Abschluss der Ermittlungen werden Bußgeldverfahren gegen die Betreiber der illegalen Pensionen eingeleitet.
Stadt Ludwigshafen am Rhein / Kommunaler Vollzugsdienst (KVD) Ludwigshafen
29.03.2021
Radarkontrollen für die Woche vom 29. März bis 4. April 2021
Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.
- Montag, 29. März: Ruchheim, West und Edigheim
- Dienstag, 30. März: Gartenstadt, Maudach und Friesenheim
- Mittwoch, 31. März: Mundenheim, Mitte und Nord
- Donnerstag, 1. April: Oggersheim, Oppau und Pfingstweide
- Freitag, 2. April: Rheingönheim, Ruchheim und Süd
- Samstag, 3. April: West, Friesenheim und Edigheim
Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021
Hinterlasse jetzt einen Kommentar