Badeseen im Rhein-Pfalz-Kreis unter Beachtung der allgemeinen Abstand- und Hygieneregelungen geöffnet
Nachdem die Öffnung der Freibäder im Rhein-Pfalz-Kreis sukzessive in Aussicht gestellt wird, stellt sich durch die ansteigenden Temperaturen die Frage, wie mit den Badeseen verfahren wird. In der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes wurde über die Öffnung der Freibäder, verbunden mit einem strengen Hygienekonzept, beschieden. Eine Regelung für die Badeseen ist darin nicht enthalten.
Da die Badeseen nicht mehr ausdrücklich zu schließen sind, sieht die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis keine Gründe mehr, eine Öffnung weiter zu verweigern. Bei den Badeseen im Rhein-Pfalz-Kreis handelt es sich um frei angelegte öffentlichen Badestellen bzw. überwiegend frei zugängliche Gewässer.
Demnach gehören die Badeseen mit den Uferbereichen zum öffentlichen Raum und der Aufenthalt ist unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen und der geltenden Kontaktbeschränkungen – sowohl am als auch im Wasser – zulässig. Entsprechende Tafeln oder Hinweise auf die Einhaltung dieser Regelungen werden im Bereich der Badeseen angebracht.
Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus aufgrund der hohen Anzahl von Personen, die sich im Wasser oder auf der Liegewiese befinden, sehr hoch ist. Die bisher erreichten positiven Ergebnisse bei der Eindämmung der Infektion dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.06.2020
Anmerkung der Redaktion:
Dies gilt nicht für die Kreisfreie Stadt Speyer. Wir fragten diesbezüglich bei der Stadt Speyer an und erhielten folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Kemmerich,
das Baden in den Seen auf Speyerer Gemarkung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erlaubt. Die Landesregierung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass Badeseen in der Handhabung mit Freibädern gleichzusetzen sind. Das für Freibäder veröffentlichte Hygienekonzept soll demnach auch für Badeseen gelten. Die dort festgeschriebenen Auflagen können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfüllen. Es wird daher zeitnah eine Abstimmung mit dem Rhein-Pfalz-Kreis und weiteren umliegenden Gemeinden/Städten geben, um ein gemeinsames Konzept zur Öffnung der Badeseen zu erarbeiten. Sobald es Ergebnisse bzw. einen Öffnungstermin gibt, werden wir diesen selbstverständlich kommunizieren. Bis dahin gilt der Status Quo, nach welchem nicht in den Seen gebadet werden darf.
Stadtverwaltung Speyer
29.05.2020
Coronavirus – Fallzahlen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer
Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (29. Mai 2020, 12 Uhr) erstmalig seit Aufzeichnung der Fallzahlen des Coronavirus keine Neuinfektionen zu vermelden sind.
Die Anzahl der bestätigten SARSCoV-2 Fälle beträgt insgesamt 680, davon 236 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 314 aus der Stadt Ludwigshafen, 86 aus Speyer und 44 aus Frankenthal.
Von den 680 bestätigten infizierten Personen sind bereits 622 Personen genesen: 212 Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 288 aus der Stadt Ludwigshafen, 82 aus Speyer und 40 aus Frankenthal.
Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tätigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei war (das entspricht den Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter Test findet dann nicht mehr statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vorgegebenen Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Gesundeten lediglich auf einer Hochschätzung beruht und keine genaue Angabe darstellen kann.
Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher zehn Personen verstorben: vier aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt Frankenthal, zwei aus Ludwigshafen und zwei Personen aus Speyer.
Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.06.2020
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