Corona / Politik

Steigende Corona Infektionen

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Es sind jetzt entscheidende Tage!

Mainz / Rheinland-Pfalz – „Die Infektionszahlen steigen auch in Rheinland-Pfalz stark. Die Lage ist ernst. Ernster, als diejenigen glauben, die sich nicht an die Schutzmaßnahmen halten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Gesundheitsämter führen den starken Anstieg auf große Familienfeiern zurück, wie Hochzeiten oder Partys. Im Landkreis Kaiserslautern hingegen beruht der Anstieg auf einer Nachmeldung von zahlreichen Infektionsfällen aus der US-Militärgemeinde.

„Ich bin mir sicher, keiner und keine will der Auslöser für Ansteckungen seiner Freunde, Eltern, Großeltern, Mitschülerinnen und –schüler oder Kollegen sein. Aber jedem muss klar sein: Das Corona Virus lebt davon, dass es sich von Mensch zu Mensch verbreitet. Nur wenn wir unsere Kontakte reduzieren und die AHA-Regeln befolgen, können wir das Virus ‚aushungern‘. Wir stehen in engem Austausch mit den Landräten und Oberbürgermeistern unserer Städte. Die Taskforces aus Kommune, Landesregierung und Gesundheitssektor erarbeiten entlang des Corona-Warn- und -Aktionsplans des Landes vor Ort passgenaue Maßnahmen, um die Ansteckung zu stoppen. Wir können das schaffen, wenn alle mitmachen. Das können wir am Beispiel von München oder Passau sehen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Auch wenn sie die Sehnsucht nach Normalität und Ausgelassenheit verstehe, so sei jetzt die Zeit, für größte Konsequenz gegenüber den Wenigen, die durch ihr Verhalten riskieren, dass für alle Menschen in ganz Deutschland ein Lockdown drohe. Das würde unsere Wirtschaft, die sich gerade erholt, in die Knie zwingen und Kinder und Ihre Familien überaus belasten.

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: SPD Rheinland-Pfalz
12.10.2020

Neue Regeln für Beherbergungen und Kontaktlisten

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 09.10.20 die vierte Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen. Diese berührt zwei Punkte: Regelungen zum Beherbergungsverbot sowie falsche Angaben auf Kontaktlisten zur Kontaktdaten-Nachverfolgung.

Mainz / Rheinland-Pfalz – Die Änderungen zum Beherbergungsverbot werden am kommenden Dienstag, 13. Oktober, in Kraft treten und die bisher geltenden Quarantäneregelungen für innerdeutsche Risikogebiete ersetzen. Konkret wird in der Äderungsverordnung folgendes geregelt: Auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) werden Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb Deutschlands bekannt gemacht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. In der Folge dürfen Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes keine Personen mehr zu touristischen Zwecken aufnehmen, die aus einem Gebiet anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, für das zum Zeitpunkt der Anreise eine Bekanntmachung auf der Internetseite der Landesregierung bestand.

Dafür gelten einige Ausnahmen. Analog zu den bisherigen innerdeutschen Quarantäneregeln werden zunächst Bürgerinnen und Bürger aus Rheinland-Pfalz davon ausgenommen sein – sprich ein Beherbergungsverbot für sie wird es in Rheinland-Pfalz nicht geben. Ausgenommen sind darüber hinaus Personen, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde vorlegen. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein. Die zuständigen Behörden können außerdem in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen, soweit dies aus epidemiologischer Sicht, insbesondere unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens, vertretbar ist und der Zweck der Verordnung nicht beeinträchtigt wird.

Grundlage für die Neuregelung ist die Einigung eines Großteils der Bundesländer mit dem Bund auf eine einheitliche innerdeutsche Beherbergungsregelung. Grundsätzlich gilt die neue Verordnung in Rheinland-Pfalz ausnahmslos für touristische Beherbergungen. Private Besuche sowie Reisen aus beruflichen Gründen sind davon ausgenommen.  Des Weiteren bleiben auch die bestehenden Regelungen für das Ausland von der Änderungsverordnung unberührt. Es gelten somit auch die existierenden Ausnahmeregelungen für Luxemburg weiter.

Darüber hinaus beinhaltet die vierte Änderungsverordnung auch Neuregelungen im Bereich der Kontaktlisten: Von Samstag, 10. Oktober, an gilt, dass falsche Angaben in Kontaktlisten zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen mit einem Bußgeld von 150 Euro bewährt sind. Das Bußgeld hat derjenige zu entrichten, der die falschen Angaben gemacht hat. Die Höhe des Regelbußgeldes solle deutlich machen, dass ein Verstoß gegen die Maskenpflicht auch fahrlässig sein könne, Falschangaben aber vorsätzlich gemacht werden und daher einen größeren Unrechtsgehalt aufweisen.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
12.10.2020

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