Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßt einheitliche Teststrategie und gemeinsame Regelungen für Bußgelder
Mainz / Rheinland-Pfalz – „Die Infektionszahlen steigen. Aber wir haben das Geschehen noch unter Kontrolle. Trotzdem bietet die Entwicklung der Infektionszahlen bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz ein Anlass zur Sorge. Das Durchschnittsniveau ist einfach zu hoch. Wir stellen fest, dass Gründe für den Anstieg vor allem Urlaubsreisen, aber auch Veranstaltungen und Familienfeiern sind. Deswegen habe ich mich sehr stark dafür eingesetzt, dass wir gerade mit Blick auf den Herbst grundsätzliche Fragen künftig einheitlicher regeln. Dabei handeln wir nach gleichen Prinzipien, aber immer angepasst an das regionale Infektionsgeschehen. Wir sorgen damit für mehr Klarheit in der Bevölkerung, für ein größeres Verständnis und mehr Akzeptanz. Das betrifft die Bußgelder, vor allem wenn die Sachverhalte länderübergreifend sind oder es vergleichbare Regelungen gibt. Und es betrifft eine abgestimmte und effektive Teststrategie sowie eine einheitliche Regelung der Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten.“ Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Videokonferenz der Regierungschefinnen und –chefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärt.
Die Landesregierung werde die jetzt beschlossenen einheitlichen Vorgaben, sowie die Entscheidungen in Bezug auf Brauchtum, wie Fastnacht oder Weihnachtsmärkte, Mitte September zur 11. Coronabekämpfungsverordnung vorstellen. „Wir werden sehr behutsam vorgehen. Einen Lockdown wollen wir verhindern, denn das wäre für unsere Kinder, die Gesellschaft und die Wirtschaft ein schwerer Schlag. Wir haben die Schulen und Kitas wieder geöffnet. Das darf nicht gefährdet werden.“
Bußgelder und Maskenpflicht
„Die Einhaltung der AHA-Regeln bleibt das wichtigste Instrument im Kampf gegen Corona. Auch um die Menschen besser zu schützen, die sich an die Schutzmaßnahmen halten, werden wir Bußgelder erhöhen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Denn wo ein Einzelner nachlässig ist, schadet er allen.“ Eine einheitliche Untergrenze soll es bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel geben, mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt. Bislang variiert die Höhe der Bußgelder in den Bundesländern von 10 bis zu 500 Euro. Künftig sollen mindestens 50 Euro fällig werden, wenn die Mund-Nasen-Bedeckung nicht oder nicht korrekt getragen wird. Rheinland-Pfalz wird das unmittelbar umsetzen. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Öffentlichen Fernverkehr soll ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig werden. Damit das in Regional- und Fernverkehr möglich ist, wollen die Verkehrsminister von Bund und Ländern Rahmenbedingungen dafür erarbeiten. „Das ist kein zahnloser Tiger. In Rheinland-Pfalz werden wir das mit einer Kontrollwoche, zusammen mit Polizei und Ordnungsämtern, deutlich zeigen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Einheitliche Teststrategie; Gezielte Testungen statt Massentests
Schule und Arbeitsplatz sollen möglichst effektiv überwacht werden, um einen Lockdown zu verhindern. Dabei seien ungezielte Testungen nicht sinnvoll und sollen auch vor dem Hintergrund der begrenzten Testkapazitäten vermieden werden. Die gemeinsame Teststrategie wird so fortentwickelt, dass vorrangig Personen getestet werden, die in gefährdeten Bereichen wie Altenheimen oder Krankenhäusern arbeiten, Corona-typische Symptome aufweisen, oder unmittelbaren Kontakt zu einer Corona-positiven Person hatten. „Gerade mit Blick auf die Erkältungszeit ab Herbst haben wir die Gesundheitsministerkonferenz und das Robert Koch Institut mit einer Weiterentwicklung der Teststrategie beauftragt“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Kostenlose Corona-Tests für Urlauber bei der Einreise nach Deutschland aus Nicht-Risikogebieten soll es ab dem 15. September 2020 nicht mehr geben. Dabei waren in Rheinland-Pfalz bei weniger als einem Prozent der Reiserückkehrer Corona-Infektionen festgestellt worden. „Damit verschwenden wir wichtige Ressourcen. Deutlich effektiver sind anlassbezogene und zielgerichtete Tests; insbesondere solche von Kontaktpersonen eines infizierten Menschen, um gezielt Infektionsketten zu unterbrechen“, sagte die Ministerpräsidentin. „Wir lernen täglich mehr über das Virus und dessen Nachweisbarkeit. Deswegen haben wir Länder den Bund aufgefordert, einen Bericht über neue Testverfahren vorzulegen und eine Übersicht der vorhandenen Kapazitäten“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Zunächst wird die Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten aufrecht erhalten. Auch für diese ändert sich aber die bundesweite Teststrategie. Ab 1. Oktober müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten zunächst in Quarantäne begeben. Diese dauert grundsätzlich 14 Tage. Ein Test, um die Quarantäne zu verlassen ist frühestens ab dem 5. Tag möglich. „Viele Menschen sind zu Recht darüber empört, dass jemand bewusst in ein Risikogebiet fährt und sich bei der Rückkehr unmittelbar auf Kosten der Allgemeinheit freitesten lassen kann. Bund und Länder sind sich über eine rechtliche Klarstellung einig, dass es keine Entschädigung für die Quarantäne geben kann, wenn Menschen ohne triftigen Grund in Risikogebiete fahren. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, einen Vorschlag im Hinblick auf die entstehenden Kosten der Tests zu machen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Elektronische Einreiseanmeldung“ statt Zettelwirtschaft
Ferner bitten die Länder die Bundesregierung, frühzeitiger über die Einordnung von weiteren Ländern als Risikoländer zu informieren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Verfahren der sogenannten Aussteigekarten von der Aufnahme bis zur Information an die zuständigen Gesundheitsämter zügig digitalisiert und damit vereinfacht und professionalisiert werden kann.
Zur besseren Kontrolle der bisherigen Papier-Aussteigekarten und zur Optimierung der Meldewege will der Bund eine „elektronische Einreiseanmeldung“ entwickeln, die den Meldeprozess bis hin zu den örtlichen Gesundheitsämtern digitalisieren soll. Dieses Verfahren soll den lokalen Gesundheitsämtern die Überwachung der Quarantäne-Verpflichtung von Einreisenden erleichtern.
Schulbetrieb
„Kinder haben ein Recht auf Bildung und Kinder brauchen Kinder. Deswegen sollen Schulschließungen und weitreichende Quarantäneanordnungen möglichst vermieden werden. Daher werden wir große Anstrengungen unternehmen, um möglichst viel Präsenzunterricht zu ermöglichen. In Fällen, wo dies unvermeidbar ist, werden wir in Rheinland-Pfalz eine Notbetreuung einrichten, um Familien zu unterstützen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Bund werde die gesetzlichen Grundlagen so ändern, dass das Kinderkrankentagegeld für gesetzlich Versicherte in diesem Jahr für jedes Elternteil für 5 zusätzliche Tage und für Alleinerziehende für 10 zusätzliche Tage gewährt wird.
Großveranstaltungen
„In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens sind in den vergangenen Monaten Konzepte entwickelt worden, die es ermöglichen, kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen unter entsprechenden Hygieneanforderungen durchzuführen. Leider haben wir jetzt wieder steigende Zahlen und daher ist für mich ganz klar; das ist nicht die Zeit, um Schutzmaßnahmen zu lockern“, so die Ministerpräsidentin. Großveranstaltungen bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung von Hygienereglungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis 31.12.2020 nicht stattfinden. Abhängig vom Infektionsgeschehen sind jedoch größere Veranstaltungen auf Basis von mit den Gesundheitsbehörden abgestimmten Konzepten möglich.
Private Feiern
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass gerade Feiern im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Deshalb sollten diese Veranstaltungen bevorzugt im Freien abgehalten werden. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen den Personen von 1,50 Metern zu gewährleisten. Für Rheinland-Pfalz bleibt es bei den bestehenden Regelungen. „Wir appellieren an die Vernunft der Menschen, wenn sie sich in den eigenen vier Wänden treffen“, so die Ministerpräsidentin.
Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Den öffentlichen Gesundheitsämtern kommt bei der Nachverfolgung eine Schlüsselrolle zu. Sie müssen sich auf die mit der Einhaltung von Quarantäneanordnungen, der Kontaktnachverfolgung und der Eindämmung von größeren Infektionsgeschehen verbundenen Aufgaben konzentrieren können. Ein wesentlicher Baustein für die Stärkung der Gesundheitsämter ist der vereinbarte Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Vor dem Hintergrund ist entscheidend, dass ein Pakt für den ÖGD abgestimmt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zeitnah umgesetzt wird. Zur Unterstützung der Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz stehen bereits jetzt mehr als 1000 Freiwillige zur Verfügung, darunter mehr als 600 Landesbedienstete.
Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: Speyer 24/7 News
28.08.2020
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