Kommunalpolitik

E I N L A D U N G zur 44. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 20. Juli 2023, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12

Tagesordnung
Öffentliche Sitzung Vorlage Nr.

  1. Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern –
  2. Allgemeinverfügung zur Festsetzung der Außenbewirtungszeiten im
    Bereich der Innenstadt von Speyer;
    Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 20.06.2023
    1547/2023
  3. Memoriam Garten auf dem Friedhof;
    Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.07.2023
    1566/2023
  4. Heiliggeistkirche als Kultureinrichtung sichern;
    Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 07.07.2023
    1571/2023
  5. Neubau des Jugendcafés in Speyer-Nord;
    Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 09.07.2023
    1572/2023
  6. Standortsuche nach einer Hundewiese;
    Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion vom 10.07.2023
    1573/2023
  7. Umsetzung von Verkehrs- und Lärmberuhigender Maßnahmen im Bereich
    Schützenstraße/Holzstraße;
    Prüfantrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 10.07.2023
    1574/2023
  8. Maßnahmen zur Entlastung des Straßenzuges Fritz-Ober-Straße
    (FOS)/Ziegelofenweg (ZOW) vom motorisierten Individualverkehr (MIV);
    Prüfantrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.07.2023
    1576/2023
  9. Stärkung der Realschulen+;
    Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.07.2023
    1577/2023
  10. Nutzung des städtischen Gebäudes Maximilianstraße 99 (Marsilius);
    Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 10.07.2023
    1578/2023
  11. Hitzeaktionsplan;
    Antrag der Stadtratsfraktion Unabhängig – für Speyer vom 10.07.2023
    1579/2023
  12. Erhalt des historischen Straßenzuges Fischergasse;
    Anfrage von Ratsmitglied C. Ableiter (FWS) vom 10.07.2023
    1580/2023
  13. Flüchtlingsproblematik;
    Vorschlag einer Resolution der CDU-Stadtratsfraktion vom 02.07.2023
    1581/2023
  14. Neubau einer Asylunterkunft 1485/2023/2
  15. Ehrung – Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Prof. Dr. Dr. h.c. mult.
    Peter Eichhorn
    1575/2023
  16. Jahresbericht des Beirates für Migration und Integration; mdl. –
  17. Verwendung von Überschüssen bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) 1486/2023
  18. Förderung des Vereins „Frauenhaus Speyer e. V.“ 1543/2023/1
  19. Gewährung eines Zuschusses an den Verein „Interessengemeinschaft
    Behinderter und ihrer Freunde e. V.“ (IBF e. V.)
    1545/2023
  20. Wahl des Jugendstadtrates: Festsetzung des Wahltermins 1564/2023
  21. Umgestaltung des Bahnhofumfeldes
    hier: Beschluss zur Billigung des Vorentwurfs zum freiraum- und
    verkehrsplanerischen Konzept und zur Freigabe für die weitere
    Öffentlichkeitsbeteiligung im September
    1549/2023
  22. Information zur Fortschreibung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans
    Windkraft – Speyer, Römerberg, Dudenhofen (2009)
    1550/2023
  23. Bebauungsplan Nr. 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung
    Waldstraße“
    hier: Städtebaulicher Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen
    Bebauungsplan
    1551/2023
  24. Bebauungsplan Nr. 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung
    Waldstraße“
    hier: Auswertung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
    § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der
    Berhörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3
    i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1
    BauGB
    1552/2023
  25. Viadukt (Schipka-Paß) 1553/2023
  26. Anpassung der Parkgebührensatzung der Stadt Speyer 1554/2023
  27. Bund-Länder-Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt Speyer-Süd 1555/2023
  28. Eröffnungsstadt Tag des offenen Denkmals 2024 1556/2023
  29. Ergebnishaushalt der Waisenhausstiftung 2023; überplanmäßige
    Bereitstellung von Mitteln nach § 100 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 6
    der Stiftungssatzung bei HHSt. 36301.52313000 (Sonstige Leistungen der
    Kinder-, Jugend- und Familienhilfe; Unterhalt von Gebäude)
    1568/2023
  30. Bericht über die Geldanlagen nach § 9 Anlagerichtlinie der Stadt Speyer
    und der nichtrechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts
    1565/2023
  31. Frauen-Nacht-Taxi Prüfergebnis 1582/2023
  32. Ergebnis Prüfung Markfrühstück Königsplatz 1583/2023
  33. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadtwerke Speyer GmbH
    und Ergebnisverwendung
    1567/2023
  34. Festsetzung der Besoldung der 2. Hauptamtlichen Beigeordneten ab
    01.08.2023 nach der Landesverordnung über die Besoldung und
    Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen
    Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung – LKomBesVO -)
    1584/2023
  35. Ermächtigung des Haupt- und Stiftungsausschusses für
    Beschlussfassungen an Stelle des Stadtrates während der Sommerpause (24.07.2023 bis 01.09.2023)
  36. Umbesetzung von Ausschüssen
    (evtl. Tischvorlage)
    1521/2023
  37. Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO;
    (Tischvorlage)
    1522/2023
  38. Informationen der Verwaltung

Speyer, den 13. Juli 2023
Stadtverwaltung
Stefanie Seiler
Oberbürgermeisterin

Hinweis:

Alle Vorlagen und Anlagen zu öffentlichen Tagesordnungspunkten finden Sie in unserem
Bürgerinformationssystem (https://buergerinfo2.speyer.de); Vorlagen im nicht öffentlichen Teil sind
im Ratsinformationssystem (https://ratsinfo2.speyer.de) hinterlegt, für das jedoch ein individueller
Login erforderlich ist.

© Stadtverwaltung Speyer
13.07.2023

Liveübertragung der Stadtratssitzung, ab 17 Uhr, durch den Offenen Kanal (OK) Speyer, in Youtube.

Klage der Wählergruppe Schneider gegen die Stadt Speyer erfolgreich

Eine Stellungnahme von Matthias Schneider

Bis Frühjahr 2019 war es völlig normal, daß Parteien oder politische Gruppierungen kommunale Räume der Stadt Speyer für Veranstaltungen nutzen durften.

Das änderte sich schlagartig, als die damals neu auftretende Wählergruppe Schneider am Kommunalwahlkampf teilnahm und Veranstaltungsräume suchte. Weil der damalige Stadtvorstand, bestehend aus Oberbürgermeisterin Seiler und Bürgermeisterin Kabs „Bedenken“ gegen diese Wählergruppe hatte, wurde ab sofort allen politischen Parteien der Zugang zu kommunalen Räumen verwehrt, obwohl dazu laut Gemeindeordnung §14 grundsätzlich ein Anspruch besteht.

Da auch Speyerer Wirte von Stadtratsmitgliedern und Lokalpolitikern genötigt wurden, vereinbarte Raumzusagen an die Wählergruppe Schneider zurückzunehmen, blieb der Wählergruppe nichts anderes übrig, als sich vor Gericht den Zugang zu kommunalen Räumen zu erstreiten, womit sie in zwei Instanzen auch erfolgreich war.

Nachdem die Wählergruppe 2019 in den Rat eingezogen war, wurde von Ratsmitglied Schneider im Februar 2020 eine historische Vortragsveranstaltung im Mehrgenerationenhaus durchgeführt. Dies war Anlaß für die Stadtpolitik die Vergabe von kommunalen Räumen erneut zu überdenken und restriktiv zu handhaben.

Ausschlaggebend waren u. A. mediale Rufmordkampagnen der anonym auftretenden Aktivisten von „Aufstehen gegen Rassismus“ einem Ableger der linksradikalen Antifa.
Im Mai 2022 wurde dann mehrheitlich im Stadtrat eine Nutzungsordnung beschlossen, in welcher die Nutzung kommunaler Räume von der Anerkennung einer Antidiskriminierungsagenda abhängig gemacht wurde.
Die Antidiskriminierungsagenda ist eine persönliche politische Verpflichtungserklärung, entworfen von einer Steuerungsgruppe „Stadt ohne Rassismus – Stadt mit Courage“.
Auch diese Gruppe agiert, ebenso wie „Aufstehen gegen Rassismus“, in Speyer anonym und ist
demokratisch nicht legitimiert.
Zudem beinhaltet die Antidiskriminierungsagenda einen Passus, wonach sich die Unterzeichner verpflichten die Steuerungsgruppe ideell und materiell zu unterstützen.
Die Unterzeichnung einer politischen Gesinnungserklärung mit materiellen Zugeständnissen an eine anonyme Steuerungsgruppe wurde von Ratsmitglied Schneider als Zumutung empfunden und abgelehnt.

Nachdem ein Antrag der Wählergruppe Schneider auf Nutzung des Mehrgenerationenhauses für einen historischen Vortrag in Speyer-Nord seitens der Stadtverwaltung abgelehnt wurde, hat die Wählergruppe dann im November 2022 Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht.

Diese wurde am Mittwoch, den 28. Juni verhandelt und zugunsten der Wählergruppe entschieden. Das Urteil ist für die Stadt Speyer das, was man im heutigen politischen Sprachgebrauch als „Klatsche“ bezeichnet.

Im folgenden eine Zusammenfassung des Urteils:

Der Vorsitzende Richter Scheuer befand, daß die Klage der Wählergruppe Schneider in der Sache
begründet war, denn die Ablehnung des Antrages auf eine Vortragsveranstaltung über den Hererokrieg 1904/05 war rechtswidrig. Die materiellen Anspruchsvoraussetzungen lagen vor, denn nach §14 Abs. 2 Gemeindeordnung sind auch Personenvereinigungen, wie eine Wählergruppe, zur Nutzung berechtigt.

Die vom Stadtrat im Mai 2022 mehrheitlich beschlossene Nutzungsordnung war unwirksam. Durch Verknüpfung des Zugangsanspruches mit der Anerkennung der Antidiskriminierungsagenda der Stadt wird die Nutzungssatzung unbestimmt, denn sie erfüllt nicht das Rechtsstaatsprinzip der Normenklarheit.
Die Beklagte, also die Stadt, vertreten durch Frau Bohlender, konnte nicht erklären, auf welchem Weg die Antidiskriminierungsagenda Bestandteil eines Nutzungsvertrages wird.
Die Antidiskriminierungsagenda ist als programmsatzartige Eigenerklärung der Ratsmitglieder der Stadt Speyer formuliert. Andere Nutzer, die keine Stadtratsmitglieder sind, könnten diese Eigenerklärung gar nicht abgeben.
Hinsichtlich der Forderung, stadtweite Aktionen einer „Steuerungsgruppe Stadt ohne Rassismus“ materiell und ideell zu unterstützen, ist eine solche Verpflichtung mangels wertneutralem Sachbezug, als politische Zweckvorgabe sachwidrig und unwirksam.
Durch die Ausgestaltung der Agenda erfolgt ein beachtlicher Impetus an politisch gewünschter Steuerung.
Sogar grundgesetzlich verbriefte Freiheitsrechte werden von der Nutzungsordnung verletzt, denn es verbietet sich eine inhaltliche Kontrolle der Veranstaltungsthemen hinsichtlich der Meinungsfreiheit, sowie ggfs. auch der Versammlungsfreiheit, so befand das Gericht.

Zuletzt, unter Punkt 5. sah sich der Richter sogar veranlaßt, der Stadt erläuternde Hinweise und Handlungsempfehlungen zu geben, die über das Urteil und dessen Begründung hinausgehen.

Oder mit anderen Worten ausgedrückt: Die an die Nutzungsordnung geknüpfte Antidiskriminierungsagenda ist eine politische Verpflichtungserklärung und somit als Voraussetzung für die Gewährung von Bürgerrechten unzulässig.
In der DDR mußte man sich zum sozialistischen Klassenstandpunkt des Arbeiter- und Bauernstaates bekennen. In einem demokratischen Rechtsstaat werden solche Zumutungen vom Gericht kassiert. So ist es am 28. Juni vorm Verwaltungsgericht in Neustadt geschehen.

Sollte die Stadt in Berufung gehen, so sieht die Wählergruppe diesem Schritt mit Gelassenheit entgegen. Angesichts der blamablen und überdeutlichen Urteilsbegründung ist es unwahrscheinlich, daß das Oberverwaltungsgericht zu anderen Einsichten käme.

Stadtrat Matthias Schneider für die Wählergruppe Schneider (WGS)
13.07.2023

Anmerkung der Redaktion:

Wir haben auch die Stadt Speyer um einen Kommentar angefragt, dieser soll zeitnah, nach der Stadtratssitzung heute, erfolgen. Auch diesen werden wir veröffentlichen sobald er uns vorliegt.

Dargestellte Meinungen sind lediglich die des/der Verfassers/in und stellen nicht die der Redaktion dar. Wir veröffentlichen ALLE Kommentare und Lesermeinungen, ungekürzt, sofern uns diese entweder hier auf der Seite oder per Email zugehen.

Speyer 24 NEWS
20.07.2023

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